Jeder Autofahrer kann von einem Moment auf den anderen in einen Unfall verwickelt werden. Wer dann richtig reagiert, vermeidet Rechtsstreitigkeiten und rettet vielleicht sogar Leben. Am wichtigsten ist, die Unfallstelle abzusichern. Das heißt: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Mitfahrer sollten das Fahrzeug verlassen und sich in einem sicheren Bereich neben der Straße aufhalten. Wann muss die Polizei gerufen werden? Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen empfiehlt, nicht zu zögern, falls Unklarheiten bestehen: „Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, die Fahrzeuge größere Schäden haben oder es Verletzte gegeben hat, sollte immer die Polizei benachrichtigt werden.“ Vor allem wenn jemand verletzt wurde, ist besonnenes Verhalten wichtig. Zunächst gilt es, über 112 einen Notruf abzusetzen. Die Leitstelle informiert dann meist auch gleich die Polizei. Bis zum Eintreffen der Retter ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar. Bei Bagatellschäden wie kleinen Parkremplern reicht es oft, wenn die Unfallgegner die notwendigen Angaben austauschen. Dazu gehören Anschriften, Namen, Personalausweisnummern und Kennzeichen der Unfallbeteiligten, aber auch die Versicherungsnummern und die Kontaktdaten eventueller Zeugen. Damit nichts vergessen wird, empfiehlt es sich, entsprechende Vordrucke von Versicherungen oder Automobilverbänden griffbereit im Fahrzeug zu haben.

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