„Friede ernährt, Unfriede verzehrt!“

Das ist die Inschrift am Flensburger Nordertor, dem Wahrzeichen unserer Heimatstadt, die jeder lesen kann, der die Stadt in Richtung Norden gen Dänemark verlässt. Bereits 1345 war im Zuge der Stadtbefestigung in die errichtete Stadtmauer dieses Tor zwischen zwei Häusern in der Norderstraße eingefügt worden. Wie es einst vor dem Abriss ausgesehen hat ist unbekannt, denn es sind weder Baupläne noch Ansichten überliefert.
Das im Jahr 1596 neu errichtete zweite Nordertor wurde im Stil eines sogenannten „Treppengiebel“ projektiert und errichtet. Auf dem nördlichen Giebelteil sind zwei alte Wandtafeln erhalten, von denen das rechte das Stadtwappen ziert, während das linke dem dänischen König Christian VII. mit der besagten Inschrift huldigt. Das ist nicht zufällig so, denn zur Erbauungszeit des neuen Nordertores gehörte Flensburg, wie wir alle wissen, zum Königreich Danmark. Die mittig im Tor platzierte Durchfahrt mit einem Rundbogen wurde, als die Stadtbefestigung noch in Funktion war und wenn es geboten erschien, mit schweren Holztüren verschlossen. Das war nicht nur bei Gefahr der Fall, sondern auch bei der Abwehr von grassierenden Seuchen, um fremde Einreisende zu kontrollieren und gegebenenfalls den Zutritt zu verweigern. Das wäre gewiss auch der Fall gewesen, wenn bereits in früheren Zeiten, das pandemische Corona-Virus sein Unwesen getrieben hätte. Heute markiert das Nordertor nicht mehr die nördliche Stadtgrenze, sondern nur noch das Ende der Norderstraße und den Beginn der Neustadt. Im Jahre 1795 wurde das lange bestehende Bauverbot vor der Stadt endlich aufgehoben, und die Stadt konnte sich ins Umland erweitern.
Damit wurde die Neustadt in das seit 1284 bestehende Flensburger Stadtrecht aufgenommen, wie dem „Flexikon“ zu entnehmen ist. Leider ist diese vor 737 errichtete Rechtsurkunde verschollen. Aber ihre Existenz ist urkundlich belegt, denn sie ist nach historischen Quellen am 29. Dezember 1284 in Tondern dem Herzog Waldemar IV. von Schleswig zur Beurteilung und Inkraftsetzung vorgelegt worden.
Auch das Flensburger Wappen, symbolisiert mit einem roten Burgturm vor dem ein Bachlauf eingezeichnet ist, kennzeichnet mit dem beigefügten Schleswiger Löwen Flensburg als Teil des Herzogtums Schleswig. Zusätzlich findet sich in diesem Wappen ein Nesselblatt, das Wappenmerkmal des Herzogtums Holstein.

Welche Bedeutungen können aus den Wappenelementen herausgelesen werden?

Der Turm stehe nach Auskunft der Historiker für eine Turmburg, die als erste Befestigung beim Dammhofareal ihren Platz gefunden hatte. Sie ist als sechs- bis achteckiger Bau auch der Namensgeber der Stadt. Er stand direkt am Hafen am Ende der Neuen Straße.
Dieser rote Turm besaß einen Durchmesser von immerhin zehn Metern und diente dem Stadtvogt, als Vertreter des Königs, als Wohnsitz mit grandiosem Rundblick über die Stadt und die Förde.
Die offizielle Wappenbeschreibung laut Kommunaler Wappenrolle Schleswig-Holsteins lautet: „In Gold über blauem Wellenschildfuß ein sechseckiger roter Turm mit blauem Spitzdach, aus dem übereinander zwei herschauende, rot gezungte blaue Löwen hervorbrechen; oben ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt.“
Die Wappensymbole tragen nach historischen Quellen folgende Bedeutung: Die Schleswigschen Löwen und das holsteinische Nesselblatt deuten auf überliefert, dass Flensburg bereits im 12. Jahrhundert eine Burganlage besessen habe, was auch in der Stadtrechturkunde von 1284 verbürgt ist. Der Turm in dem Wappen weist darauf hin, dass die Stadt zeitweise als Residenz de Landesherren aus dem Hause der Schauenburger Grafen diente. Sie hatte übrigens 1495 das Nesselblatt in das bereits bestehende Wappen eingefügt. Nach heraldischen, also wappenkundlichen Vorarbeiten von Max Kirmis aus Neumünster, entwarf Heinrich Sauermann, der Direktor des Flensburger Museums, gemeinsam mit wappenkundigen Fachleuten im Jahre 1901 ein neues Wappenbild für unsere schöne Stadt.

Text: Hedda Maue

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