Wenn man sich einmal für den Kauf seiner Traumimmobilie entschieden hat, soll alles ganz schnell gehen. Dabei darf man nicht vergessen, dass ein Hauskauf kein Kinderspiel ist. Man nimmt viel Geld in die Hand, um seinen Traum vom Haus wahr werden zu lassen. Dann sollte auch wirklich alles passen. Immobilienkäufer finden hier ein paar wichtige Tipps vom Notar, damit es später kein böses Erwachen gibt.

• Hausunterlagen anfordern
Hauskäufer sollten sich Grundrisse, Ansichten und Schnitte vorlegen lassen. Nicht nur für die Finanzierung sind diese Unterlagen wichtig. Auch für eventuelle spätere Um- oder Anbaumaßnahmen können Zeichnungen eine erhebliche Erleichterung darstellen.

• Gewährleistungsansprüche abtreten lassen
Nach dem Hauskauf kann sich heraus-stellen, dass Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen, die der Verkäufer beauftragt hatte, mangelhaft waren. Davon weiß der Verkäufer häufig selbst nichts. Damit der Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, die noch nicht verjährt sind, gegen Bauunternehmer oder Handwerker geltend machen kann, sollte er sich diese unbedingt vom Verkäufer abtreten lassen. Versierte Notare sehen entsprechende Klauseln in ihren Immobilienkaufverträgen vor.

• Energieausweis
Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, um verschiedene Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu vergleichen. Interessenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

• Nachrüstpflichten
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Hauseigentümer bestimmte – teilweise teure – Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung durchführen müssen. Teilweise ausgenommen sind bisher Hauseigentümer, die ein Einfamilienhaus seit 2002 bisher selbst bewohnen. Wer aber ein Einfamilienhaus – ggf. mit Einliegerwohnung – gebraucht kauft von einem Verkäufer, der das Haus bereits 2002 selbst bewohnt hat, muss damit rechnen, dass er selbst umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen binnen zwei Jahren durchführen muss. Dabei kann z. B. ein Heizkesselaustausch erforderlich sein, eine nachträgliche Dämmung von ungedämmten Heizungs- und Warmwasserleitungen oder auch eine nachträgliche Dämmung zugänglicher oberster Geschossdecken beheizter Räume. Käufer von Gebrauchtimmobilien sollten sich also vergewissern, z. B. durch Nachfrage beim Bezirksschornsteinfeger, ob möglicherweise teure Nachrüstungen anstehen.

• Baulastenverzeichnis
Aus dem Baulastenverzeichnis können sich Beschränkungen bei der Grundstücksnutzung ergeben. Das Baulastenverzeichnis prüft der Notar für den Kaufvertrag in der Regel nicht. Eine Nachfrage beim Baulastenkataster der Stadt kann für Gewissheit sorgen, ob irgendwelche relevanten Belastungen bestehen.

• Anliegerbeiträge
Um sich über eventuell offene Anliegerbeiträge zu informieren, kann über den Eigentümer eine gebührenpflichtige Anliegerbescheinigung von der Stadt eingeholt werden. Die Erschließung von Grundstücken ist Sache der Gemeinde. Zu den Erschließungskosten gehören auch die Anliegerbeiträge für den Anschluss der Grundstücke an das öffentliche Versorgungsnetz für Strom, Wasser, Gas und Kanalisation, aber auch Kosten der vor dem Haus verlaufenden öffentlichen Straße. Da die Gemeinden über diese Anliegerbeiträge häufig erst nach vielen Jahren abrechnen, kann es sein, dass beim Weiterverkauf eines Hauses noch keine Abrechnung erfolgt war und der Neuerwerber eine Zahlungsaufforderung erhält für Erschließungsmaßnahmen, die einige Jahre zurück liegen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Hauskäufer vorab bei der Gemeinde nachfragen, ob für das Kaufgrundstück noch Anliegerbeiträge zu zahlen sind.

• Sanierungsbeiträge
Befindet die Immobilie sich in einem Sanierungsgebiet, sollte geklärt werden, ob mit Ausgleichszahlungen zu rechnen ist.

Rechtsanwalt und Notar Dietrich Schenke LL.M. (Steuerwissenschaften)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter und Schiedsrichter nach SOBau
in der Kanzlei KH&S Dr. Kruse, Hansen & Sielaff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare,
Stuhrsallee 35, 24937 Flensburg
Tel. 0461 - 5 20 77 0

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