Von der Vormundschaft zur selbstbestimmten Vorsorge: Vor 30 Jahren, am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht in Kraft und löste das zunehmend umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr, Betroffene bleiben geschäftsfähig. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer beraten, unterstützen und vertreten Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In der Mehrzahl der Fälle sind dies ältere, oft hochbetagte Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Wichtige Aufgaben zur Umsetzung des Betreuungsrechts wies das Gesetz den Betreuungsvereinen zu. Bereits im Oktober 1992 wurde daher der Betreuungsverein Flensburg e. V. auf eine Initiative der fünf vor Ort tätigen Wohlfahrtsverbände gegründet. Mittlerweile gehören etwa 170 Mitglieder dem Verein an, dessen Aufgabe es insbesondere ist, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Tätigkeit einzuführen, fortzubilden und bei der ehrenamtlichen Betreuungsführung zu unterstützen. Daneben führen die Leiterin des Vereins Britta Vespermann und drei weitere hauptamtliche Beschäftigte auch eigene Betreuungen, beraten zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und informieren Betroffene und die Öffentlichkeit über die Umsetzung des Betreuungsrechts in die Praxis.

Im Laufe der vergangenen 30 Jahre haben die Regelungen bereits zahlreiche Änderungen erfahren. Am 1. Januar 2023 wird nun eine weitreichende Reform des Betreuungsrechts in Kraft treten, die am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet ist und die Rechte der Betroffenen stärkt. Die Selbstbestimmung der Betreuten wird ins Zentrum der Betreuung gerückt. Die Unterstützung der Klientinnen und Klienten – die sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“ – bekommt absoluten Vorrang vor der Stellvertretung. Betreuung wird als Prozess definiert, der Menschen befähigt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.

Fachtagung zur Reform des Betreuungsrechts

Die mit der Reform einhergehenden Veränderungen sind vielfältig. So sollen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer z. B. in Zukunft noch mehr Unterstützung durch die Betreuungsvereine erfahren. Um seine Mitglieder und alle Interessierten mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, veranstaltet der Betreuungsverein Flensburg anlässlich seines 30-jährigen Bestehens am 29. Oktober 2022 von 10-17 Uhr eine Fachtagung unter dem Motto „Sich treu bleiben in Veränderungsprozessen: Klärungshilfen für die Reform des Betreuungsrechts 2023“. Neben Fachvorträgen wird der Austausch untereinander im Rahmen eines World-Cafés im Mittelpunkt dieses spannenden Tages stehen. Es wird eine Anmeldegebühr von 10,- Euro erhoben. Weitere Informationen und Anmeldungen auf unserer Homepage: www.betreuungsverein-flensburg.de oder beim Betreuungsverein Flensburg e.V., Tel. 0461- 570700.

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