Noch immer können sich die meisten Deutschen nicht mit dem Gedanken befassen, sich mit den persönlichen Finanzen zu beschäftigen. Das belegen verschiedene Umfragen. Und so werden Fragen nach der Existenzsicherung, dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge gern auf Tage verschoben, an denen vermeintlich weniger zu tun ist.
Das ist nachvollziehbar; denn Fragen wie „Wie sorge ich fürs Alter vor?“, „Wie schütze ich mich gegen Arbeitsunfähigkeit?“ oder „Welche staatlichen Zuschüsse kann ich nutzen?“ lassen sich nicht mit einem Satz beantworten. Deshalb gibt es Experten und zahlreiche Produktformen, die hier unterstützend einwirken können.
Einige davon sind staatlich gefördert, wie die sogenannte Rürup- oder Basisrente. Sie kann Selbstständigen und Besserverdienern helfen, die Rente sinnvoll aufzustocken. Doch für wen lohnt sich eine Basisrente oder aber eine steuerlich nicht geförderte Rentenversicherung?

Wie Lebens- und Rentenversicherungen funktionieren

Lange Zeit waren die Begriffe private Altersversorgung und Lebens- und Rentenversicherungen fast synonym, brachten diese Policen doch Renditen von sechs oder mehr Prozent und ihren Inhabern eine auskömmliche Rente – und das über Jahrzehnte.
Neben den damals noch ausreichend hohen Renditen sorgten die Versicherungen vor allem für die lebenslange Sicherheit des Rentenflusses. Zudem gab es noch eine garantierte Verzinsung, die in den 1990ern bei aus heutiger Sicht utopischen vier Prozent lag.

Garantien sind meist teuer und dadurch kontraproduktiv

In den vergangenen zehn Jahren sind die Renditen solcher Policen drastisch gesunken; denn mit Anleihen solventer Schuldner ließ sich seit 2010 nur wenig Geld verdienen. Da aber die Versicherer bestimmte Renditen und eine lebenslange Rendite garantieren müssen, sind die Gesellschaften auf sichere festverzinsliche Anlangen angewiesen.
Inzwischen sind klassische Versicherungen kaum noch zu bekommen und längst nicht mehr empfehlenswert. Wer einen solchen Vertrag besitzt, sollte diesen von einem unabhängigen Finanzdienstleister auf Rentabilität überprüfen lassen, um ggf. mehr als nur die eingezahlten Beiträge herauszubekommen. So sind unterdessen klassische Verträge durch Policen ersetzt worden, die stärkere Investitionen am Kapitalmarkt auslösen können und weniger kostenintensive Garantien bieten müssen. Damit wollen Versicherer für ihre Kunden mehr Rendite erwirtschaften, wobei jedoch bei weitem nicht alle Policen komplett in den Aktienmarkt investieren. Das Gros des Geldes wird häufig noch immer festverzinslich angelegt.

Warum fondsgebundene Rentenversicherungen sehr unterschiedlich sind

Neben den klassischen Policen gibt es fondsgebundene Rentenversicherungen. Diese können einerseits mithilfe von z. B. Aktienfonds mehr Rendite erzielen, andererseits in Zeiten schwieriger Märkte ohne Management aber auch Verluste machen.
Um diese zu umgehen oder zumindest gering zu halten, setzen die Policen zum Teil auf ausgeklügelte Sicherungsmechanismen, die jedoch teuer sind und ihre Netto-Rendite im Vergleich zu reinen Fondssparplänen, in die man frei investiert, sinken lassen. Inzwischen gibt es jedoch auch durchaus empfehlenswerte fondsgebundene Kontrakte mit einer großen Fondsauswahl, in denen das Geld z. B. in ETFs fließt, deren Verwaltungskosten niedriger sind als die von aktiv verwalteten Fonds.
Trotz eventueller Einschränkungen bei der Rendite, sind Rentenversicherungen nach wie vor die einzigen Produkte am Markt der privaten Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente garantieren. Daher sind sie bei der Rürup-Rente wichtig, denn sie leistet – wie auch die gesetzliche Rente – uneingeschränkt auf Lebenszeit.

Für wen sich eine Rentenversicherung lohnen kann

Wem diese Sicherheit wichtig ist, kann über eine Rentenversicherung mit günstigem Kostensatz, großem Portfolio und angemessener Flexibilität nachdenken. Dabei muss eine solche Versicherung keineswegs über Jahrzehnte bespart werden.
Denn eine Variante kann auch sein, mit Aktien, Edelmetallsparplänen oder ETFs ein Vermögen anzusparen und dieses Kapital dann zum Beginn der Rente ganz oder teilweise in eine sinnvolle Rentenversicherung eines Versicherers mit hoher Bonität einzubringen.
Das kann sich dann rentieren, wenn ein gewisses Alter erreicht wird. Denn Versicherer kalkulieren mit sogenannten Sterbetafeln. Sie zeigen die durchschnittliche Lebenserwartung der einzelnen Jahrgänge inklusive eines Puffers, der dafür sorgt, dass die Gesellschaften nicht draufzahlen, sollten die Versicherten älter werden als die Statistik vorhersagt. Eine Rentenversicherung geht somit einher mit der tatsächlichen Lebenszeit.

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Die Basisrente wurde mit dem 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz geschaffen. Sie ist in der breiten Öffentlichkeit jedoch eher mit dem Namen Bert Rürup verbunden, der die Kommission für diese Rente leitete.
Die Rürup-Rente sollte eine steuerlich geförderte Vorsorge vor allem für jene bieten, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Daher ist sie – wie die gesetzliche Rente – ein reines Rentenprodukt, das mit lebenslangen Zahlungen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko absichert. Deshalb sind das angesparte Vermögen wie auch die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar aber auch nicht pfändbar.
Ebenso wenig kann ein solcher Rentenvertrag gekündigt werden. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch möglich. Das bis dato eingezahlte Geld zzgl. der weiter auflaufenden Erträge wird nach Erreichen des Rentenalters in Monatsraten ausgezahlt.

Für wen sich die Rürup-Rente lohnt

Vor allem aufgrund der erheblichen steuerlichen Vorteile ist die Rürup-Rente Selbstständigen und Besserverdienern zu empfehlen. Oftmals lohnt ein gut ausgesuchter Vertrag. Zwar wird jeder Euro, der in einen Rürup-Vertrag fließt, verrentet und kann nicht anderweitig verwendet werden, wodurch die Flexibilität eingeschränkt ist. Dennoch ist eine Basisrente in vielen Fällen, nicht zuletzt aufgrund der hohen steuerlichen Förderung, als ein Baustein der Altersvorsorge sinnvoll. So können Alleinstehende in diesem Jahr Einzahlungen bis zu einer Höhe von 26.528 Euro steuerlich geltend machen, für Eheleute gilt gar der doppelte Betrag.
Im Rentenalter werden dagegen die Auszahlungsraten zu einem großen Teil versteuert. Bei allen, die ab 2040 zum ersten Mal eine Rürup-Rente bekommen, sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Steuerspareffekt greift dennoch immer dann, wenn die Person, die die Rente bezieht, im Erwerbsleben einen höheren Steuersatz hatte als im Rentenbezug, was in den allermeisten Fällen zutreffen dürfte.
Und auch bei Verträgen zur Basisrente gilt: je höher die Garantien, desto höher die Kosten.


Lars Pommerening
Geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK)
Business Coach (IHK)
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