Buchholz: „Wir bieten denen eine Perspektive, die als erste dichtmachen mussten“

KIEL. Erste Discotheken in Deutschland haben trotz Pandemie wieder geöffnet – allerdings unter strengsten Auflagen wie Abstand und Maskenpflicht auf der Tanzfläche. „Das ist realitätsfremd und obendrein nur der halbe Spaß“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Angesichts der Erfolge der jüngsten Tourismus-Modellprojekte in Schleswig-Holstein schlägt die Landesregierung auf Buchholz‘ Initiative hin nun einen neuen Weg ein: Ab sofort können sich Diskothekenbetreiber um ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt bewerben – und dann für einen Zeitraum von zunächst vier Wochen drei Tanzveranstaltungen nahezu ohne Einschränkungen anbieten. Voraussetzung ist ein enges Test- und Kontrollregime, wie Buchholz heute (21. Juni) in Kiel erläuterte. „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als einer Branche, die als erstes dichtmachen musste und als letztes öffnen darf, wieder eine Perspektive zu geben.

Wie Buchholz weiter erläuterte, können sich Betriebe bis zum 2. Juli beim Land unter Modellprojekt.Disko@wimi.landsh.de bewerben und dann – bei Erfüllung aller Voraussetzungen – frühestens ab dem 20. Juli starten. „Wir werden landesweit bis zu drei Diskotheken unterschiedlicher Größe zulassen, die dann zwischen 200 und 2.000 Gäste einlassen dürfen„, so Buchholz. Der Einlass erfolge allerdings nur nach vorheriger Anmeldung und mit dem Einverständnis der Gäste, dass ihre persönlichen Daten an Gesundheitsämter und zur wissenschaftlichen Auswertung weitergeleitet werden. Die Kosten der Auswertung trägt – wie bei den Tourismus-Modellprojekten – das Land.

Betreten dürfen die Diskotheken natürlich nur Genesene, Geimpfte und Getestete„, sagte Buchholz. Die Testergebnisse dürfen nicht älter sechs Stunden sein, Testungen vor Ort müssen vom Veranstalter organisiert werden. Und die Besucherinnen und Besucher müssen zudem einer Nachtestung zustimmen, und zwar vier Mal innerhalb von zehn Tagen nach dem Disco-Besuch (am 2., 4., 6. und 10.Tag danach). „Die Betreiber der Lokale müssen außerdem sicherstellen, dass Nachtest-Verweigerer für Folgeveranstaltungen keinen Zutritt mehr erhalten„, so Buchholz. Eine Nachtest-Pflicht gelte nicht für Geimpfte und Genesene – es sei denn, sie weisen Symptome auf. Dieselben Regeln gelten für das Personal der Betriebe.

Wir wollen für die gesamte Branche den Nachweis führen, dass ein Diskotheken-Betrieb verantwortbar auch für Getestete, Geimpfte und Genesene möglich ist„, sagte Buchholz. Ihm sei natürlich klar, dass die Teilnahme an dem Projekt sehr aufwändig und zunächst auch nicht besonders lukrativ sei. „Aber ich bin sicher, dass sich das ändern wird, wenn die Inzidenzzahlen im Land weiter sinken und Betriebe wie Gäste eine gewisse Routine bei dieser Art von Veranstaltungsbetrieb bekommen„, so der Minister.

Vor allem appellierte Buchholz an das Verantwortungsbewusstsein von Gastgebern wie Gästen der Modellprojekte: „Nur, wenn die Spielregeln von allen ernst genommen und strengstens eingehalten werden, wird unser Vorstoß von Erfolg gekrönt sein und vielleicht auch bei wieder steigenden Infektionszahlen den Betrieben eine gute Perspektive geben.

Mehr Informationen: Konzept Modellprojekt Diskotheken

Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bild: Envato.com

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