Wenn das vergangene Jahr endet und das neue beginnt, herrscht in ganz Deutschland wieder ausgelassene Stimmung. Gemeinsam mit der Familie und Freunden wird der Jahreswechsel meist ausgelassen gefeiert. Dazu gehört für viele auch das strahlende, in allen Farben leuchtende Feuerwerk. Doch Handfontänen, Bodenwirbel und Co. verleihen dem Silvesterabend alljährlich auch eine Schattenseite. Denn es durch unvorsichtiges Verhalten schnell zu einer Verletzung oder einer Sachbeschädigung kommen. Der digitale Versicherungsmanager CLARK klärt darüber auf, welche Versicherungen bei Silvester-Schadensfällen greifen.

Der Jahreswechsel ist immer ein Grund, um das alte Jahr zu verabschieden und den Beginn des neuen Jahres gebührend zu feiern. Viele nehmen diesen besonderen Abend zum Anlass eine ausgelassene Party. Dass die, auch in diesem Jahr erhältlichen, Tischvulkane und Co. auch sehr gefährlich werden können, müssen jedes Jahr wieder viele Menschen auf ein Neues feststellen. Laut einer bevölkerungsrepräsentativen Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit dem Befragungsinstitut YouGov würde es die Silvesterstimmung bei fast jedem:r Dritten Deutschen (27 Prozent) negativ beeinflussen, wenn das Silvesterfeuerwerk fremdes Eigentum beschädigt oder eine fremde Person verletzt.

Aus Unvorsichtigkeit können Schäden folgen

Kurz nicht aufgepasst und zum Beispiel die brennende Wunderkerze zu nah an das hochwertige Sofa von dem:r Gastgeber:in gehalten und schon ist es passiert: Ein teurer Schadensfall. Doch wer kommt für die Kosten, die dadurch entstanden sind, auf? „Bei einem selbstverursachten Schaden, wie einem Brandloch in einem teuren Sofa, greift die Privathaftpflichtversicherung„, wissen die CLARK-Versicherungsexpert:innen. Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Sinne. Sollte ein:e Freund:in oder eine unbekannte Person ihr Eigentum versehentlich beschädigen, kommt deren private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Dabei ist es wichtig, auch inmitten der ausgelassenen Stimmung daran zu denken, dass die Versicherungsdaten ausgetauscht werden müssen, bevor die Person, die den Schaden verursacht hat, wieder in die Nacht entschwindet. Die CLARK-Versicherungsexpert:innen weisen aber darauf hin: „Sie sollten gerade bei einem, in der Silvesternacht verursachten Schaden damit rechnen, dass Einzelfälle gern genauer geprüft werden.“

Wenn zu tief ins Glas geschaut wurde

Da an Silvester gern beherzt mit alkoholischen Getränken angestoßen wird, sind einige Versicherer zunächst skeptisch, wenn in dieser Nacht ein Schadensfall gemeldet wird. Beispielsweise könnte das unvorsichtige Zünden einer Silvesterrakete unter Alkoholeinfluss als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht übernehmen. „Deswegen sollten sie bei Abschluss ihrer Versicherung unbedingt darauf achten, ob auch bei Alkoholkonsum der Versicherungsschutz greift“, empfehlen die CLARK-Versicherungsexpert:innen. „Privathaftpflichtversicherungen decken diesen Fall aber meist ab.“

Auto stehen lassen – aber im Auge behalten!

Gefährlich können die Silvesterfontänen auch für Pkw-Halter:innen werden – und das gerade auch dann, wenn sie nicht fahren. Denn wenn Autos auf der Straße geparkt sind, können beispielsweise auf ihnen gezündete Bodenwirbel oder Knallerbsen ungewollte Schäden verursachen. Da diese Schäden meist erst am nächsten Tag auffallen, kann die verantwortliche Person oft nur schwer gefunden werden. Doch glücklicherweise übernimmt die Kaskoversicherung derartige Schäden, wenn kein:e Verantwortliche:r ausgemacht werden kann. Wenn das Auto auch durch Vandalismus in der Silvesternacht beschädigt wurde, kommt die Vollkasko für diesen Schaden auf. Am sichersten ist es deshalb das Auto in der Garage oder auf einem eher abgelegenen Parkplatz abzustellen, damit sie nicht zu Schaden kommen.

Vor dem Silvesterabend empfiehlt es sich also seine Versicherungssituation zu überprüfen und gegebenenfalls nachzurüsten, um sicher ins neue Jahr zu feiern. Doch allem voran ist Vorsicht geboten, damit ein Schadensfall gar nicht erst entsteht.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1025 Personen zwischen dem 20. und 24.09.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Pressemitteilung CLARK
Bildrechte: Unsplash; Fotograf: CLARK

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