Das private Smartphone auf dem Schreibtisch macht „Pling!“. Eine Nachricht ist eingegangen. Sofort zuckt die Hand – nur schnell nachgucken … Viele Leute haben das Mobiltelefon auch während der Arbeit am liebsten in Griffweite. Doch solche „Schnell gucken“-Momente kosten Zeit – von der Unterbrechung der Konzentration ganz zu schweigen. Deshalb dürfen Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Auch wenn die meisten Unternehmen auf ein ausdrückliches Handyverbot verzichten und ein Auge zudrücken, sollten Arbeitnehmende das nicht ausnutzen. Es wirkt deutlich professioneller und erspart im Zweifel Ärger, wenn das Smartphone während des Arbeitstags in der Tasche bleibt.

„In zwei Fällen darf das private Handy aber genutzt werden“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Zum einen, um dringende Telefonate zu führen, etwa die Kinderbetreuung bei plötzlich notwendigen Überstunden zu regeln. Zum anderen dürfen Mitarbeitende in ihren Pausen nach Herzenslust daddeln, chatten oder Videos gucken – Pausenzeit ist nämlich keine Arbeitszeit.“

txn-Foto: Gulp/Adobestock/goodluz

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