Wer ein Eigenheim besitzt und über eine neue Heizung nachdenkt, steht vor veränderten Rahmenbedingungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen – und mit ihm die bekannten Regeln für den Heizungskeller.

Kommt das GMG, wie es im Eckpunktepapier skizziert ist, würde es den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder erlauben. Die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt. Allerdings greifen ab 2028 Beimischungspflichten für klimaneutrale Brennstoffe, beginnend mit einem Prozent. Ab 2029 läge der vorgeschriebene Bioanteil bei neuen fossilen Heizungen bereits bei zehn Prozent – mit weiterem Anstieg bis 2040. In Kombination mit der steigenden CO₂-Bepreisung werden die Betriebskosten fossiler Heizungen damit absehbar steigen.

Hinzu kommt ein lokaler Faktor: Mehrere Kommunen haben den Rückbau ihrer Gasnetze angekündigt oder wollen zwischen 2035 und 2040 klimaneutral sein. Eine heute eingebaute Gasheizung könnte dort nach 15 Jahren Betriebsdauer ohne Anschluss dastehen.

Die Wärmepumpe hat sich auch in Bestandsgebäuden etabliert. Stefan Materne, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, ordnet ein: „Im Jahr 2025 wurden erstmalig mehr Wärmepumpen als fossile Heizungen eingebaut. Verbraucher:innen sollten weiterhin auf erneuerbare Heiztechniken setzen.“ Da eine Wärmepumpe Umgebungswärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser nutzt, sind ihre Betriebskosten weder an Biobrennstoff-Pflichten noch an die CO₂-Bepreisung gekoppelt.

Die Bundesregierung kündigt bereits Nachsteuerungen ab 2030 an, falls der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlt. Ob die aktuellen Förderbedingungen bestehen bleiben, ist offen. Eigenheimbesitzer, die Orientierung suchen, finden bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlose und anbieterneutrale Unterstützung – an über 1.000 Standorten deutschlandweit. Allein 2024 wurden dort mehr als 230.000 Privathaushalte beraten.

Foto: t xn-Foto: Adobe Stock

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