Unsere Vorfahren hatten – gemessen am heutigen Vorgehen – recht drastische Strafen.

So wurde Diebstahl um das Jahr 1248 nach damaligem Stadtrecht mit Erhängen bestraft. Bei Totschlag hingegen verlangte man nur ein sogenanntes Manngeld, obwohl Totschlag doch ein viel härteres Vergehen ist und war. Ab etwa 1500 jedoch wurden Totschläger mit dem Schwert geköpft. Es gab auch sogenannte Hexenhinrichtungen. Diese erfolgten besonders häufig zwischen 1590 und 1630 durch Verbrennen am lebendigen Leib. Frauen, die man der Hexerei für schuldig befand, wurden auch gerädert oder lebendig unter dem Galgen begraben. Aus heutiger Sicht unvorstellbar, dass man unschuldige, oft sehr kluge heilkräuterkundige Frauen, der Hexerei beschuldigte. Man machte sie oft verantwortlich für Missernten und Unwetter. Es musste ein Sündenbock her, in diesem Fall Frauen, die man dann der Hexerei beschuldigte.

In Flensburg gab es sogenannte „Richtstätten“ für Enthauptungen in der heutigen Schützenkuhle. Erhängungen erfolgten dort, wo heute die Bergmühle steht und ab 1700 in der „Galgenbucht“ in Galwik. Im Jahr 1771 wurde das Erhängen verboten. Die Richtstätte in der Schützenkuhle wurde an die Stadtgrenze nach Jarplund verlegt. Im Jahr 1820 erfolgten hier die letzten Hinrichtungen an einem räuberischen Landstreicher und fünf Matrosen wegen Meuterei.

Unter Flensburgs Gerichtshoheit fanden weiter Hinrichtungen statt. 1896 wurde im Gefängnishof der Raubmörder Heinrich Friedrich Schütt mit dem Richtbeil durch den Scharfrichter Reindel aus Magdeburg hingerichtet.

Der Zweite Weltkrieg endete offiziell am 8. Mai 1945. Trotzdem wurden am 8. Mai noch angebliche Wehrkraftzersetzer und Deserteure und am 11. Mai der 21jährige ehemalige Gefreite Hans Süß von Erschießungskommandos hingerichtet.

Kurt Tomaschewski

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