So wissen Bauherren, was sie fürs Geld bekommen

Wer ein neues Eigenheim baut, hat meist eine klare Vorstellung davon, wie der private Wohntraum aussehen soll. Was genau man am Ende eines Hausprojekts bekommt, ist in der sogenannten Bau- und Leistungsbeschreibung definiert – sie bildet die Grundlage für den Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Unternehmen. Welche Bedeutung hat dieser wichtige Vertragsbestandteil und worauf sollte man als Auftraggeber besonders achten?

Unabhängige Vertragsprüfung empfehlenswert

Bauunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden in der Bau- und Leistungsbeschreibung über die wesentlichen Eigenschaften des Bauvorhabens zu informieren. „Dazu gehören unter anderem Art und Umfang der angebotenen Leistungen sowie Beginn und Dauer der Baumaßnahme“, erläutert Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V.
(BSB). Außerdem müssen dem Bauherrn Unterlagen übergeben werden, die den Nachweis erbringen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Baugenehmigungsunterlagen, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eingehalten werden.
Verbraucherschützer Stange weist darauf hin, dass auch eine detaillierte Beschreibung aller Bauteile und Ausstattungsmerkmale wichtig ist: „Je konkreter und verständlicher diese ausfällt, desto geringer ist das Vertragsrisiko.“ Da es für den Baulaien nicht immer transparent ist, wie vollständig und detailliert die Beschreibungen tatsächlich sind und ob sich Qualität und Kosten decken, empfiehlt Stange eine unabhängige Vertragsprüfung vor der Vertragsunterzeichnung. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen und ein bundesweites Beraterverzeichnis.

Vorsicht bei Standard-Baubeschreibungen

Standard-Baubeschreibungen reichen in der Regel nicht aus, erklärt Erik Stange. Ein Werkvertrag sollte daher erst geschlossen werden, wenn das Baugrundstück gefunden und das Angebot auf die Voraussetzungen am Bauplatz abgestimmt ist. Das Wörtchen „bauseits“ in Standardverträgen kann ein hohes Kostenrisiko bedeuten, da zum Beispiel Vorbereitungsarbeiten oder Erschließungskosten zusätzlich vom Bauherrn zu tragen sind. „Zudem muss über den gewünschten Leistungsumfang und eventuelle Sonderleistungen wegen der Grundstücksbeschaffenheit oder persönlicher Vorstellungen der Bauherren verhandelt werden. Alle diese Aspekte müssen in die Vertragsunterlagen aufgenommen werden“, betont Erik Stange.

flj/djd
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund/Marko Priske

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