Die meisten der Angehörigen, die einen hilfsbedürftigen Menschen bei sich zu Hause betreuen und pflegen, gönnen sich viel zu selten einmal eine Auszeit. Häufig ist das so, weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen. Wie eine Urlaubsvertretung im Einzelfall organisiert werden kann, sollte sich stets an den Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen orientieren. Verlassen etwa hilfsbedürftige Personen die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Pflegebedürftigen zu Hause betreut, während der vertraute Helfer die Zeit zum Erholen nutzt.
Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt
Es ist ganz egal, welch eine Besonderheit anliegt: ob eine Familienfeier, ein Kino- oder Arztbesuch oder eine bevorstehende Reise: die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt in solchen Fällen, in denen die Pflegeperson befristet ausfällt, die sogenannte Verhinderungspflege (Ersatzpflege). Dies ist selbstverständlich auch im Falle eines Urlaubs vorgesehen. Doch ebenso kann auch eine stundenweise Verhinderung durch die Verhinderungspflege überbrückt werden. Ein Kino-Besuch, ein Arztbesuch oder auch der Zoobesuch mit dem Enkel oder eine familiäre Feier können eine solche stundenweise Verhinderung sein. Zu einer längeren befristeten Verhinderung zählen zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt (der Pflegeperson), oder eine mehrtägige berufliche Fortbildung. Welche Voraussetzung muss für die Verhinderungspflege erfüllt sein? Gezahlt wird die Verhinderungspflege für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.
Was versteht man unter Kurzzeitpflege?
Wer den pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Unterbringung und Versorgung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung oder in einem Pflegeheim entscheiden. Für weitere Kosten wie zum Beispiel Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedürftige in diesem Falle allerdings selbst aufkommen. Viele Pflegeheime halten für diesen Zweck Betten bei Bedarf bereit. Interessenten sollten jedoch frühzeitig fragen, ob zum gewünschten Datum noch Plätze frei sind, da es Engpässe geben kann.
Urlaub im Pflegehotel
Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten möchte, kann den Pflegebedürftigen auch alternativ in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung am Urlaubsort unterbringen, wenn es dort eine entsprechende Wohnanlage gibt. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für eine gemeinsame Unterbringung an. Auch hier kann bei anerkannten Hotels eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.
Kontakt zum örtlichen Pflegestützpunkt
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Fragen zur Ersatzpflege haben, können sich an den nächstgelegenen Pflegestützpunkt wenden. Den Pflegestützpunkt Flensburg finden Sie im Internet unter www.flensburg.de.
Im Einzelgespräch erläutern die Berater in den Pflegestützpunkten, welche Voraussetzungen Angehörige erfüllen müssen, um die Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen und klären den Hilfebedarf.
Telefon 0461 – 852002 oder pflegestuetzpunkt@flensburg.de















