Ob auf dem Dach, über dem Carport oder im Garten – Solarstrom boomt. Inzwischen zählen Statistiken über fünf Millionen Solaranlangen. 38 Prozent davon befinden sich an Privathäusern – und liefern Strom auch in die öffentlichen Stromnetze. Mit dem Solarspitzengesetz wird die Einspeisung nun begrenzt, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Photovoltaik bleibt dennoch eine sinnvolle Möglichkeit, mit der sich Privathaushalte mit nachhaltiger Energie versorgen können.

Die sinnvolle Nutzung von Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik–Anlage beginnt bereits bei der Planung. Verhindern bauliche Gegebenheiten oder rechtliche Regelungen wie Denkmalschutz­auflagen eine Solaranlage auf dem Dach, können Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Anlage womöglich zu ebener Erde auf ihrem Grundstück betreiben. Zu den Voraussetzungen gehören zum Beispiel, dass die Leistung 20 Kilowatt nicht überschreitet und die Grundfläche der PV–Anlage nicht größer als die Grundfläche des Gebäudes ist. Klarheit über die Möglichkeiten schafft eine Beratung, zum Beispiel bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Auch wer über ausreichend Platz verfügt, muss nicht zwingend die gesamte Dach– oder Grundstückfläche mit Solarmodulen belegen, um damit möglichst viel Strom zu produzieren. Denn: Das Solarspitzengesetz streicht die Vergütung von privat erzeugtem Strom ins öffentliche Netz, wenn zu viel Strom eingespeist wird. Basis sollte daher eine gute Planung sein, die eigene PV–Anlage so zu dimensionieren, dass sie vor allem den eigenen Stromverbrauch zuverlässig abdeckt. Fachleute beraten bei der Frage, welche Leistung die eigene Solaranlage im besten Falle erbringen sollte, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Besonders günstig ist es, wenn Haushalte in den Zeiten, in denen ins Netz gespeister überschüssiger Strom nicht vergütet wird, möglichst umfangreich selbst nutzen. Dabei helfen leistungsstarke Energiespeicher und Geräte mit flexiblem Verbrauch wie Waschmaschine oder eine Wallbox fürs E–Auto.

txn-Foto: AdobeStock_Halfpoint

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