Im Herbst, sobald die Tage kürzer und die Nächte kälter werden, steht der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Auch wenn die kalte Jahreszeit insgesamt milder geworden ist – wer bei Glatteis und Schnee unterwegs ist, braucht laut Straßenverkehrsordnung nach wie vor Reifen mit entsprechender Kennzeichnung.
Eine generelle gesetzliche Vorschrift zum Reifenwechsel gibt es übrigens nicht – das können Autofahrer je nach Witterung situativ entscheiden. Herbstliche Fahrten bei Plusgraden sind kein Problem. Werden die Straßen aber nass und bei Frost glatt, muss ein Fahrzeug mit Sommerreifen stehen gelassen werden.
„Passiert auf winterlicher Fahrbahn ein Unfall mit Sommerreifen, bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer bestehen. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass der Fahrzeughalter der Winterreifenpflicht nicht nachgekommen ist und somit grob fahrlässig gehandelt hat, werden Zahlungen in der Kaskoversicherung gegebenenfalls zurückgewiesen – das kann dann teuer werden“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.
Wichtig: Beim Kauf von Allwetter- oder Winterreifen müssen Käufer darauf achten, dass die Reifen nicht nur das M+S-Zeichen, sondern auch das Alpine-Symbol (eine Schneeflocke vor einem Berg) auf der Flanke tragen.
txn-Foto: Ricardo/adobestock/Itzehoer