In der Mitarbeiterschaft des Kritz ist ein Infektionsfall mit der Omikron-Variante des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetreten. Wahrscheinlich hat es während der Anwesenheit der infizierten Person eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Gastraumgegeben. Deshalb sind nach der Definition des Robert-Koch-Institutes alle Gäste, die sich unabhängig vom Abstand in den Tagen 25.12.2021, 27.12.2021 und 29.12.2021 tagsüber für länger als 10 Minuten im Gastraum des Kritz aufgehalten haben, als enge Kontaktpersonen einzustufen. Dies gilt auch, wenn durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.

Die so eingestuften Gäste (Kontaktpersonen) müssen sich eigenständig ab ihrem letzten Kontakt für insgesamt 10 Tage eigenständig in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für genesene und geimpfte Personen. Die Pflicht zur Quarantäne ergibt sich aus einer städtischen Allgemeinverfügung, die im Internet veröffentlicht ist:

https://www.flensburg.de/Aktuelles/Corona-Portal/Regelungen/

Kontaktpersonen, die nicht in Flensburg wohnen,wenden sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Alle Kontaktpersonen aus Flensburg melden sich bei Symptomen bitte bei den Gesundheitsdiensten der Stadt Flensburg unter 0461/854480 oder per mail unter corona@flensburg.de

Sollten bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten, dann kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt und die Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg. Kontaktpersonen aus Flensburg  können eine Quarantänebescheinigung erhalten. Dazu schreiben Sie den Gesundheitsdiensten der Stadt Flensburg bitte frühestens ab dem 04.01.2022 eine Mail mit Adresse, Telefon und einem Hinweis, wie wir Sie erreichen können (bitte mit Ihrem Namen und dem Datum des Kontaktes) an q-bescheinigung@flensburg.de

Pressemitteilung Stadt Flensburg
Bild: envato.com

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