Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbraucher:innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte Erfahrungen mit Reise-unternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn in der Reisebranche sind Vorauszahlungen üblich. Zum Weltverbrau-chertag am 15. März 2021 informieren die Verbraucherzentralen über Reisen in der Pandemie.

Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher in der Zwick-mühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Entwicklung machen die Entscheidung schwierig. In der Pandemie haben viele Reise-unternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbranche strukturelle Mängel aufweist.

Rechtliche Lage ist undurchsichtig

„Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Reiseunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten ungeklärt. So sind Urlauber beispiels-weise bei einer Pauschalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuch-ten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Kerstin Heidt, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle,
ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmens-sitz des Vertragspartners. Bei der Planung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten.

Vorauszahlungen vermeiden

Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Aus-gangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.

Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit

Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveran-stalters abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungs-schein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstat-tung“, so Kerstin Heidt. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesell-schaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.

Wichtige Fragen vor der Buchung klären

Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkungen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ’sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außer-dem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und wel-che Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.

Informationen für Verbraucher

Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Portal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten Interessierte Flyer und weiteres Informationsmaterial.
In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Vorkasse bei Reisebuchung“. Die Referenten sprechen Risiken und Fallbeispiele an und geben Tipps für eine voraus-schauende Reiseplanung. Der Reiserechts-Fachfrau Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet diesen Vortrag am 18. März 2021 an. Alle Vortragstermine und Links zur Anmeldung gibt es hier.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
Bild: Envato.com

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