Das Flensburger Gesundheitsamt hat aufgrund der steigenden Fallzahlen Anpassungen beim Ablauf nach positiven Schnelltests (Antigentests) vorgenommen:
Personen, die ein positives Antigentest-Ergebnis erhalten haben oder deren Corona-Warn-App eine rote Risiko-Meldung anzeigt, werden ab sofort gebeten, mit einem Nachweis selbstständig eine Teststation aufzusuchen.
Eine vorherige Kontaktaufnahme zum Gesundheitshaus (und PCR-Anmeldung von dort) ist nicht erforderlich!
Dies gilt für alle Schnelltests – zuhause (Selbsttests), in der Schule (im Rahmen der regelmäßigen Tests) oder auch an Teststationen.
Wichtig: Da nicht alle Teststationen auch PCR-Tests anbieten, sollte man sich vorab diesbezüglich informieren.
Mit dem positiven Schnelltest bzw. der Corona-App-Warnung besteht der Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Ist dessen Ergebnis positiv, informiert das Labor auch das Gesundheitsamt, das sich dann bei der Person meldet und alles Weitere bespricht.
Geändert wurden außerdem die Quarantäneregelungen.
Die Quarantäne von Kontaktpersonen endet jetzt ohne abschließende Testung mit Ablauf der Quarantänedauer von 10 Tagen. Verkürzungen erfolgen nicht.
Die Isolierung von infizierten Personen endet ebenfalls ohne abschließende Testung nach 14 Tagen. Zum Abschluss der durch das Gesundheitsamt verhängten/bescheinigten Quarantänen/Isolierungen erfolgt jeweils eine kurze Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt.
Pressemitteilung Stadt Flensburg
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