Persönlicher Kontakt ist in der Coronazeit zum Risiko geworden. Darauf reagieren Paketdienstleister mit der Aufforderung an ihre Kundinnen und Kunden, einen Ablageort auf ihrem Grundstück anzugeben. So können Paketboten die Sendung kontaktlos und ohne Klingeln abliefern. Die Gefahr dabei ist, dass Pakete verschwinden und der Paktdienst dann nicht für den Verlust haftet.

Wenn eine Lieferung nicht ankommt, müssen Empfänger dafür nicht bezahlen – vorausgesetzt, sie haben bei einem Unternehmen bestellt. Händler dürfen den Kaufpreis erst dann fordern, wenn die Ware den Empfänger erreicht hat. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bestellung geliefert wird. „Wenn nichts ankommt, ist der Händler der Ansprechpartner und muss im Zweifel für Ersatz sorgen“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Anders sind die Regeln, wenn man dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt und für Pakete einen Ablageort angibt. Die Haftung für Verlust und Beschädigung nach Ablage der Sendung schließen die Zusteller in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist aus. Das Risiko liegt dann beim Empfänger.

Eine Abstellerlaubnis kann man dauerhaft oder für ein einzelnes Paket geben. Das funktioniert bei manchen Anbietern per Klick auf der Website, bei anderen nur schriftlich per Formular. Mit dieser Genehmigung darf der Zusteller das Paket am vereinbarten Ort ablegen, ohne zu klingeln. Als mögliche Ablageorte nennen Paketdienste unter anderem Terrasse, Garage, Carport oder Gartenhaus. „Das hat allerdings einen Haken: Solche Orte sind für jeden frei zugänglich und so sind die Pakete nicht vor Dieben geschützt“, so Kerstin Heidt.

Tipps für sichere Lieferorte

  • Wer regelmäßig Lieferungen erwartet, ist mit einer abschließbaren Paketbox, also einem XXL-Briefkasten zuhause, auf der sicheren Seite.
  • Viele Onlineshops bieten die Möglichkeit an, Bestellungen in eine Filiale schicken zu lassen. Dort kann man die Ware abholen. Ein Vorteil: Kleidung kann man oft gleich vor Ort anprobieren und bei Nichtgefallen im Shop lassen.
  • Einige Paketdienstleister liefern auf Wunsch an Paketstationen mit Schließfächern. Diese sind in der Regel rund um die Uhr zugänglich.
  • Bei vielen Paketdiensten kann man Bestellungen an eine Filiale liefern lassen und dort abholen, ist dabei allerdings an die Öffnungszeiten gebunden.

Abstellen vor der Haustür nur nach Vereinbarung

Vor der Haustür dürfen Zusteller Pakete nur dann abstellen, wenn der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat. Ist das nicht der Fall, braucht der Paketbote die Unterschrift des Empfängers.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Bild: Pixabay.com

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