Beschluss des Verwaltungsgerichtes
In Folge einiger schwerer, z.T. sogar tödlicher Unfälle, insbesondere unter Beteiligung von Radfahrern, hat die Stadt Maßnahmen angeordnet, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet zu erhöhen. Dies sollte insbesondere an den neuralgischen Punkten erfolgen. Zu den getroffenen Maßnahmen gehörte auch die Sperrung der Rathausstraße, die auf Höhe der ZOB-Kreuzung einen Gefahrenpunkt darstellt. Hier treffen neben PKWs, Fahrräder und Fußgängern regelmäßig auch Linienbusse und Einsatzfahrzeuge der Polizei aufeinander.
Mit Beschluss vom 10.01.2022 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Sperrung aufzuheben und die Schilder zu verdecken seien. Hiergegen hat die Stadt Flensburg Beschwerde eingelegt und den Antrag gestellt, auf den sofortigen Vollzug zu verzichten. Am heutigen Tag hat das Gericht mit erneutem Beschluss die sofortige Umsetzung bestätigt. Diesem Beschluss wird die Stadt Flensburg deshalb im Laufe des Wochenendes nachkommen.
Oberbürgermeisterin Simone Lange: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht für uns an erster Stelle und es bleibt unser Ziel, den Kreuzungsbereich am ZOB sicherer zu machen. Das war und bleibt Grundlage unseres Handelns.“
An der Beschwerde gegen den Beschluss hält die Stadt fest und strebt eine Klärung vor dem OVG an.
Pressemitteilung Stadt Flensburg
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