Zu der heute vom Bundeskabinett vereinbarten Testpflicht für Unternehmen äußert sich Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein:
“Unseren Unternehmen liegt die Gesundheit ihrer Beschäftigten sehr am Herzen – nicht zuletzt im Eigeninteresse, den Betrieb am Laufen zu halten. Daher haben alle Branchen anspruchsvolle Hygienekonzepte entwickelt und in wenigen Wochen ein umfangreiches Angebot von Corona-Tests aufgebaut. Gleichzeitig zeigen Studien wie die des Robert Koch-Instituts, dass die häufigsten Infektionsquellen ungeschützte Kontakte sind und überwiegend im privaten Umfeld auftreten.
Der Beschluss für eine Testpflicht trifft daher vor allem diejenigen, die sich ohnehin ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Leider stellt die Pflicht auch das politische Misstrauen in das unternehmerische Verantwortungsbewusstsein unter Beweis. Bei knapper Marktlage kann der Bedarf an Selbsttests immer noch nicht oder nur schwer gedeckt werden. Anstatt die Wirtschaft also zu verpflichten, hätte der Staat bei der Beschaffung und Organisation unterstützen und sich finanziell beteiligen sollen. Olaf Scholz sprach von einer „nationalen Kraftanstrengung der Firmen“, die nun nötig sei. Der Finanzminister scheint zu verkennen: Für viele Lockdown-Betriebe, die unverschuldet staatliche Hilfen beantragen mussten, sind die vergangenen Wochen und Monate bereits genau das gewesen: eine Kraftanstrengung. Daher dürfen wir finanzielle Mehrbelastungen durch Testangebote nicht unter den Tisch kehren. Die Pandemiebekämpfung ist originär eine staatliche Aufgabe. Durch die Testpflicht werden wieder einmal staatliche Aufgaben und Kosten ohne Kompensation auf die Wirtschaft abgewälzt.
Jetzt wird es auf eine praxisnahe Umsetzung ankommen: Dass der Gesetzgeber immerhin keine Vorgaben über die Art der Tests macht und auch keine Durchführung unter Aufsicht vorschreibt, begrüßen wir, ebenso, dass die Unternehmen von Dokumentationspflichten befreit werden. Aber auch Tests dürfen letztlich nur eine Übergangslösung sein und die Pflicht sollte enden, wenn objektive Kennziffern wie Inzidenzzahlen und Impfquoten dies rechtfertigen. Insofern begrüßen wir, dass die Testpflicht vorerst bis Ende Juni befristet wird. Das Ziel besteht weiterhin in schnellen und flächendeckenden Impfungen. Auch hier können privatwirtschaftliche Initiativen die Pandemiebekämpfung unterstützen, wie die alljährlichen Grippeschutzimpfungen in den Unternehmen zeigen.“
Stellungnahme der IHK Schleswig-Holstein
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