Eben noch war die Welt in Ordnung und dann passiert es: Jemand überquert eine Straße, wird angefahren und verletzt. Die Schuldfrage scheint eindeutig – bis sich die Haftpflichtversicherung des Autofahrers meldet und eine Übernahme der Behandlungskosten ausschließt. Begründung: Fahrlässigkeit. Die Versicherung behauptet, das Opfer hätte die Straße betreten, ohne auf den Verkehr zu achten. Der folgende Prozess geht über mehrere Instanzen mit den entsprechenden Kosten.

Bei diesem Beispiel entstanden bis in die zweite Instanz hohe Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 15.000 €. Wer das nicht zahlen kann, muss oft auf sein gutes Recht verzichten. Kein Wunder also, dass viele Autofahrende eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für unverzichtbar halten.

Wer sich in das Kleingedruckte vertieft, wird vom Leistungsspektrum vieler Versicherungen überrascht sein. Denn nicht nur die Fahrer sind mit allen zugelassenen Fahrzeugen versichert, sondern ebenso die Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder und sogar die Großeltern, wenn sie mit den Versicherten in einer Gemeinschaft leben und nicht mehr arbeiten. Noch mehr Details kennt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Auch wer zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bussen und Bahnen unterwegs ist, muss sich vor den finanziellen Folgen von juristischen Auseinandersetzungen nicht fürchten. Es gibt sogar Tarife, die motorisiere Boote und privat genutzte Flugzeuge einschließen.“ Generell empfiehlt sich ein weltweiter Versicherungsschutz. Für europäische Länder sollte eine unbegrenzte Versicherungssumme gelten, damit auch im Nachbarland im Ernstfall nicht auf das gute Recht verzichtet werden muss.

Da viele Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden können, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Ansprechpartner vor Ort und weitere Informationen finden sich online, beispielsweise unter www.itzehoer.de.

Foto: txn-Foto: A. Popov/adobestock/Itzehoer

- WERBUNG -