Im Durchschnitt besitzen Deutsche im Laufe ihres Lebens 9,8 Autos. Während manche den Kauf in einem Autohaus bevorzugen, schwören andere auf den privaten An- und Verkauf ihres Pkw. Allerdings treten mitunter Unsicherheiten auf: Was geschieht zum Beispiel, wenn das Auto während einer Probefahrt beschädigt wird?
Die Frage ist berechtigt, denn vor allem gebrauchte Fahrzeuge sollten im Straßenverkehr ausreichend geprüft werden. Wichtig: Die aktuellen Besitzer sollten sich vor Beginn der Probefahrt den Führerschein zeigen lassen, da sie bei Fehlverhalten haften. Und natürlich muss das Fahrzeug noch zugelassen sein – dann existiert auch eine Haftpflichtversicherung, die bei einem Unfall eventuelle Schäden an anderen Fahrzeugen übernimmt.
Was passiert aber bei Schäden am Verkaufsfahrzeug? Details kennt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen:
„Je nach Schaden greift die Teil- oder die Vollkasko. Das hält finanzielle Risiken in Grenzen, allerdings wird im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung fällig und der Schadenfreiheitrabatt kann sich ohne Rabattschutz verschlechtern. Die Versicherung wird also teurer.“ Verkäufer, die diese Kosten nicht allein tragen möchten, sollten dies vor der Probefahrt in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten. Und es empfiehlt sich, einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen: Hat die eigene Kfz-Versicherung bestimmte Nutzergruppen ausgeschlossen, sollte vorher geklärt werden, ob die Probefahrt versichert ist. „Bei der Itzehoer dürfen Kaufinteressenten eine Probefahrt durchführen“, so Johannssen.
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