Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks SH erinnert alle BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger daran, jetzt ihren Folgeantrag zu stellen. Nur so laufen die Zahlungen unverändert weiter.
Der BAföG-Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate, also zwei Semester. Insofern das Studium weitergeht, müssen die Studierenden danach einen Folgeantrag stellen. Dies werde leider häufig versäumt, berichtet Normen Laars, Bereichsleiter Ausbildungsförderung beim Studentenwerk. „Nur wer mindestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen, noch laufenden Bewilligungszeitraumes einen Weiterförderungsantrag stellt, bekommt ohne Unterbrechung sein Geld.“
Das bedeutet für alle, deren Förderungsbeginn im Wintersemester war, dass sie spätestens Ende Juni (Fachhochschulen) bzw. Ende Juli (Universitäten) ihren Folgeantrag stellen müssen. „Wir empfehlen hierfür die Online-Plattform bafoeg-digital.de. Dies geht auch, wenn der vorherige Antrag auf Papier gestellt wurde“, so Normen Laars. Vorteil des Online-Antrags sei die kürzere Bearbeitungszeit. Außerdem biete die Plattform Hilfe beim Ausfüllen und prüfe, ob der Antrag korrekt sei und alle wichtigen Nachweise enthalte. „Nachweise wie die Studienbescheinigung können auch später nachgereicht werden, Hauptsache der Folgeantrag ist erst einmal gestellt.“
Wichtiger Hinweis: Für eine voll-digitale Antragstellung mittels eID benötigen die Studierenden einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, ihre persönliche sechsstellige PIN, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät und die „AusweisApp2″.
Weitere Informationen rund um das Thema BAföG, einen umfangreichen FAQ-Bereich sowie Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Studierende auf der neuen Website des Studentenwerks: http://www.studentenwerk.sh.
Text: Studentenwerk Schleswig-Holstein
Bild: Envato.com