Wer eine Photovoltaik-Anlage auf oder an seinem Wohnhaus betreibt, kann den erzeugten Strom nicht nur für den eigenen Bedarf nutzen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Wie viel Sonnenstrom dort landet, schwankt jedoch je nach Witterung stark. Wird sehr viel Strom eingespeist, kann dies die Stromnetze überlasten. Das im Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz soll die Stromeinspeisungen begrenzen und die Stromnetze stabil halten. Attraktiv bleibt Photovoltaik für Privathaushalte durch ihr Einsparpotenzial für den eigenen Stromverbrauch dennoch.
Das Solarspitzengesetz gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 100 Kilowatt, die nach dem 25. Februar in Betrieb genommen wurden oder werden. Solaranlagen an Ein- und Zweifamilienhäusern erzielen typischerweise drei bis 20 Kilowatt Leistung. Die neuen Regelungen gelten daher auch für Privathaushalte, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nun ihre Anlagen um intelligente Messsysteme erweitern. Diese Smart Meter ermöglichen es, die Einspeisemenge zu erfassen und die Anlage bei Bedarf zu drosseln oder vom Netz zu nehmen. Wer auf Smart Meter verzichtet, muss die Einspeisung grundsätzlich auf 60 Prozent der installierten Leistung drosseln.
Zusätzlich entfällt mit dem Solarspitzengesetz der Vergütungsanspruch auf Solarstrom, wenn das Überangebot zu negativen Preisen an der Strombörse führt. Zur Kompensation verlängert sich jedoch der 20-jährige Garantiezeitraum der Einspeisevergütung um diese Ausfall-Tage. Eigentümerinnen und Eigentümer mit älteren PV-Anlagen können sich freiwillig für die Anwendung der neuen Regelungen entscheiden. Einen Anreiz dafür bietet die Erhöhung der bisherigen Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde, informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
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