Jede:r achte Deutsche (13 Prozent) würde gerne einmal eine „Workation“ machen [1]. Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov zum Start in den Sommer. Bei einer „Workation“ arbeiten Arbeitnehmer:innen dort, wo es ihnen am besten gefällt – oftmals an Orten, wo andere normalerweise Urlaub machen. Der Wunsch nach dem Arbeiten aus dem Ausland ist besonders bei den jüngeren Generationen hoch: Jede:r vierte 18- bis 24-Jährige (23 Prozent) würde das Homeoffice gerne einmal ins Ausland verlegen. Bei den über 55-Jährigen sind es hingegen nur fünf Prozent.

Die Pandemie als Katalysator für Workations

Das Arbeitsmodell Workation hat in den letzten beiden Jahren rasant an Fahrt aufgenommen. Denn die Corona-Krise hat gezeigt, dass Mitarbeitende durchaus in der Lage sind, ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Aber nur vier Prozent der Bundesbürger:innen geben an, bereits eine Workation gemacht zu haben und dass dies sehr gut funktioniert habe. Allerdings gibt es auch hier eine höhere Zustimmung bei den Jüngeren: Bereits 15 Prozent der 18- bis 24-Jährigen haben positive Erfahrungen mit dem Arbeiten aus dem Ausland heraus gemacht. Drei Prozent der Befragten sagen außerdem, während der Corona-Pandemie das erste Mal eine Workation gemacht zu haben. Auch hier zeigen sich jedoch Generationenunterschiede: Bereits fast jede:r zehnte 25- bis 34-Jährige (neun Prozent) hat im Zuge der letzten beiden Jahre erstmals aus einem anderen Land gearbeitet.

Versicherungssituation beim Arbeiten aus dem Ausland im Vorfeld abklären

Mobiles Arbeiten von anderen Orten aus wird bei immer mehr Unternehmen eine gängige Option. Es gibt allerdings einige Dinge, die Arbeitnehmer:innen beim Arbeiten aus dem Ausland beachten und im Vorfeld mit ihrem Arbeitgeber klären sollten – besonders hinsichtlich ihrer Versicherungssituation. Denn nur 16 Prozent der Menschen in Deutschland wissen, welchen Versicherungsschutz sie beim Arbeiten im Urlaub benötigen würden – 70 Prozent sagen, dass sie sich hierbei nicht auskennen. Die CLARK-Versicherungsexpert:innen haben drei Tipps, wie eine Workation zum Erfolg wird:

1. Enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Angestellte brauchen die Erlaubnis des Arbeitgebers, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Arbeit auch von woanders aus ausführen dürfen. Es ist wichtig, abzuklären, wie lange sie aus dem Ausland arbeiten dürfen oder was beispielsweise im Falle eines Flugausfalls passiert. „Falls entsprechende Regelungen noch nicht im Arbeitsvertrag enthalten sind, kann es sinnvoll sein, eine Art Zusatzvereinbarung abzuschließen, in der solche Fragen sowie steuerliche und sozialversicherungsrelevante Aspekte festgehalten werden“, sagt Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

2. Sich über das Steuerrecht informieren

Ein Auslandsaufenthalt zu Arbeitszwecken kann auch steuerliche Konsequenzen haben. Entscheidend ist dabei zunächst, an wie vielen Tagen im Jahr Arbeitnehmer:innen im Ausland arbeiten. Für diejenigen, die weniger als 50 Prozent – also 183 Tage im Jahr – aus einem anderen Land aus arbeiten, gilt das normale deutsche Lohnsteuerrecht. Einige Gastländer verlagen allerdings schon nach kürzeren Zeiträumen Steuern. Um hohe Nachzahlungen oder eine doppelte Steuerzahlung zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Beratung bei Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerexperten hilfreich.

3. Auslandskrankenversicherung abschließen

Eine private Auslandskrankenversicherung ist für eine Workation essenziell – egal, wohin die Reise geht. „Auch wenn Reisende mit der deutschen Gesundheitskarte innerhalb der EU abgesichert sind, müssen sie bei einigen Behandlungen dennoch mit Zuzahlungen rechnen“, sagt Adelt. Sollten Arbeitnehmer:innen einen Rücktransport nach Deutschland benötigen, können sie sogar komplett auf den Kosten sitzen bleiben, da dieser nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. „Gerade in der jetzigen Zeit ist eine Auslandskrankenversicherung inklusive Corona-Schutz nicht nur wichtig, damit Reisende abgesichert sind, falls sie im Ausland an Corona erkranken – diese wird bei einigen Ländern sogar für die Einreise benötigt“, erklärt Adelt abschließend. „Nicht fehlen im Workation-Gepäck darf außerdem eine private Unfall– oder Haftpflichtversicherung.“

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.#

Pressemitteilung CLARK
Bild: Envato.com

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