KIEL. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben heute (15. Februar) in Kiel Details zur weiteren Öffnung der Kitas und der Schulen ab dem 22. Februar bekanntgegeben. Grundlage für die Entscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Überschreitung der 100er-Inzidenz verbunden mit einer aktuellen Lageentwicklung sowie die Eingrenzbarkeit des Infektionsgeschehens.

Dazu erklären die beiden für die Landesregierung: Die Infektionslage hat sich in Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen in erfreulicher Weise entwickelt: So liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 100 über einen Zeitraum von 21 Tagen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf Grundlage des Perspektivplans angekündigt, zum 22. Februar 2021 in die grüne Stufe III-I „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zu wechseln. Damit werden die Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen aufgehoben, so dass grundsätzlich wieder alle Kinder in ihren Kitas betreut werden können. Auch an den Grundschulen kann der Präsenzunterricht wieder starten, natürlich unter den Voraussetzungen von angemessenen Hygienekonzepten.

Für einige Kreise und kreisfreie Städte gebe es dabei noch Ausnahmen, da das Infektionsgeschehen dort noch keine vollständige Öffnung von Kitas und Schulen erlaube. Im Gesundheits- und Bildungsministerium ist deshalb in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort heute über die weitere Öffnung in den Kreisen Pinneberg und Herzogtum Lauenburg sowie in den kreisfreien Städten Flensburg und Lübeck entschieden worden. Parallel ist die von Gesundheits- und Bildungsministerium erarbeitete Empfehlung für den Umfang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen, der sogenannte Schnupfenplan, angepasst worden.

Außerdem ist vorgesehen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen sowie den Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten an Schulen, regelmäßige Testmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Bei der behutsamen Öffnung der Kitas ist der Landesregierung der Schutz der Mitarbeitenden sehr wichtig. Deshalb wird aktuell ein Testregime entwickelt, damit die für Betreuung und Beschulung der Kinder so wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich regelmäßig, anlassunabhängig und für sie kostenfrei testen lassen können. Unsere beiden Häuser werden morgen dem Kabinett einen Vorschlag unterbreiten, wie in Schulen (Präsenz- und Wechselunterricht) und in Kitas Beschäftigte zwei Mal die Woche bis Ostern kostenlose Corona-Testungen angeboten werden. Dies gilt auch für die Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege. Dafür sollen Mittel von etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden, erläuterten Dr. Garg und Prien ihre Pläne.

Die Regelungen nach den heutigen Abstimmungen im Einzelnen:

In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster und in den Kreisen, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie auf der Insel Helgoland gilt folgende Regelung: Die Kitas und Schulen öffnen zum 22. Februar 2021 wie in der vergangenen Woche veröffentlicht. Das heißt, dass die Kitas im Corona-Regelbetrieb öffnen. Für die Schulen gilt:

Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück. Der Präsenzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren. Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet und der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.

Für die Stadt Flensburg gilt: In den Kitas und Grundschulen findet ausschließlich eine Notbetreuung statt. Die Schülerinnen und Schüler lernen auf Distanz. Ausschließlich die Abschlussklassen werden unterrichtet, wobei weiterhin strenge Hygieneregeln gelten. Für alle Jahrgangsstufen außer den Abschlussklassen gilt, dass es bis auf weiteres nicht möglich ist, Klassenarbeiten in Präsenz zu schreiben.

Für die Stadt Lübeck und den Kreis Pinneberg (mit Ausnahme der Insel Helgoland) gilt: In den Kitas findet bis zum 28. Februar eine Notbetreuung statt, ab dem 1. März findet eingeschränkter Regelbetrieb statt. Frühestens zum 15. März kann wieder ein Corona-Regelbetrieb in den Kitas starten. An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 1. März starten die Grundschülerinnen und Grundschüler in Lübeck und im Kreis Pinneberg in den Wechselunterricht.

Für den Kreis Herzogtum Lauenburg gilt: In den Kitas findet bis zum 28. Februar eine Notbetreuung statt. An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Am 22. Februar soll entschieden werden, ob die Kitas und Schulen zum 28. Februar in den eingeschränkten Regelbetrieb oder Coronaregelbetrieb, beziehungsweise in den Wechselunterricht oder Präsenzbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 gehen.

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheiden die Schulleitungen über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens. Die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. personelle und räumliche Ressourcen werden dabei berücksichtigt. In allen betroffenen Kreisen ist der Krankenhausunterricht grundsätzlich wie eine Notbetreuung anzusehen und kann dementsprechend auch als Präsenzunterricht erteilt werden.

„Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen“, teilte Bildungsministerin Prien ergänzend mit.

Für die Zeit ab dem 22. Februar 2021 gelte zudem das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätige sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig des Inzidenzwertes. Diese Regelung gilt zunächst für die kommenden 14 Tage.

„Das zeitliche Fortbestehen der Corona-Pandemie hat zu neuen Erkenntnissen über die Krankheitsanzeichen geführt und auch eine Anpassung des sog. „Schnupfenplanes“ an die aktuelle epidemiologische Lage notwendig gemacht. Die Symptomatik bei SARS-CoV-2-Infektionen beinhaltet auch gastrointestinale Beschwerden und Kopfschmerzen. Bei einer respiratorischen Symptomatik ist allgemein von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Vorkommen neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein, soll die Aufmerksamkeit diesbezüglich erhöht werden und ein Schutz vor Eintrag in Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden“, erläuterte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg in Kiel.

Daher wurde die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht. Für Kita- und Grundschulkinder gilt weiterhin, dass ein einfacher Schnupfen kein Ausschlussgrund ist.

  • Ob ein Kind eine Ärztin/ Arzt benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit der Kinderärztin/-arzt aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

Die Regelungen gelten entsprechend auch für die berufsbildenden Schulen im Land.

Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bild: envato.com

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