KIEL/BAD SEGEBERG, 12.07.2021. Nach der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) herausgegebenen Empfehlung zur heterologen Impfung nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca herrscht bei einigen Menschen, die die Erstimpfung in einer Arztpraxis vornehmen ließen, Verunsicherung bezüglich des Vorgehens bei der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die Impfung wird gewährleistet. Grundsätzlich gilt, wenn Bürgerinnen und Bürger einen Zweittermin bei ihrer Arztpraxis haben, dann sollte dieser ganz normal wahrgenommen werden. Geimpfte müssen nicht eigenständig versuchen, sich auf anderem Wege eine Zweitimpfung zu organisieren. Die heterologe Impfung kann nach 4-12 Wochen nach der (AstraZeneca-)Erstimpfung erfolgen.
Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) und Gesundheitsministerium stehen bei der Organisation der Impfungen in einem ständigen Austausch und unterstützen sich gegenseitig. So wird sichergestellt, dass alle Personen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können. In den Impfzentren erhalten alle wie gebucht ihre Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff – auf Wunsch kann die Impfung auch mit einer AstraZeneca-Impfung abgeschlossen werden. Informationen zur Registrierung, Buchung und Stornierung von Impfterminen können auf den Seiten der Landesregierung eingesehen werden unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung. Weiterhin gilt, dass alle zugelassenen Impfstoffe wirksam gegen Infektionen sind und sehr gut gegen schwere Krankheitsverläufe schützen.
Sowohl das Gesundheitsministerium wie auch die KVSH wenden sich daher mit dem Appell an die Betroffenen: Haben Sie Geduld oder nehmen Sie auch als Zweitimpfung den ursprünglich vereinbarten Impftermin wahr, sofern Ihnen nicht durch die Praxis ein früherer Termin angeboten wird.
Nur so werde sich die Situation schnell entspannen.
Pressemitteilung der KVSH und des Gesundheitsministeriums
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