Situationen mit Fahrerflucht gibt es immer wieder: Vom leichten Kratzer an der Kühlerhaube über das kaputte Rücklicht bis hin zu Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten. Jährlich werden in Deutschland zwischen 250.000 bis 300.000 Fälle von Unfallflucht registriert. Zurück bleibt mindestens immer ein Geschädigter. Und die Zahlen nehmen stetig zu. Wer einen Unfall verursacht und sich von Tatort entfernt, macht sich strafbar. Das gilt selbst bei kleinsten Remplern, die beim Parken passieren können. „Auch ein Zettel hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, um den geschädigten Fahrzeughalter zu informieren. Dieser kann beim nächsten Windstoß wegfliegen. Oder ein Spaziergänger nimmt ihn im Vorbeigehen einfach mit“, sagt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Es ist daher wichtig, die Polizei über das eigene Verschulden selbst in Kenntnis zu setzen. Diese macht den Fahrzeughalter ausfindig, informiert ihn und stellt den Kontakt zwischen Schadensverursacher und Geschädigtem her. Nur so kann vermieden werden, dass die Situation rechtlich später als Unfallflucht gewertet wird.
Viele reagieren bei Auffahrunfällen mit Panik und sind oft so irritiert, dass sie haltlos weiterfahren. Rechtlich stellt dies bereits den Straftatbestand der Fahrerflucht dar. Wird dem Verursacher erst später bewusst, was passiert ist, sollte er sich schleunigst mit der Polizei in Verbindung setzen: Innerhalb der nächsten 24 Stunden wirkt sich das strafmildernd aus. Die Strafen bei Fahrerflucht sind nicht zu unterschätzen: Je nach Vergehen werden Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Gefängnisstrafen mit bis zu drei Jahren Haft verhängt.
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