Zum Leben gehört in einer Familie, einer Partnerschaft, einer Beziehung oder einer guten Freundschaft neben dem Zusammenleben auch das „Fürein-ander da sein“ und „Sich kümmern“. Deshalb sollte ein jeder von uns auch darauf vorbereitet sein, im Falle eines Falles den Nachlass bzw. die Angelegenheiten eines lieben Mitmenschen regeln zu können.
Dafür sollte man sich jedoch rechtzeitig vorbereiten. Wie man das am besten bewerkstelligt, hat uns dankenswerterweise die hiesige Nord-Ostsee Sparkasse wissen lassen.
Ein ganz wichtiger Faktor ist es, um finanzielle Angelegenheiten pro-blemlos lösen zu können, sich Bankvollmachten ausstellen zu lassen. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass neben der Bankvollmacht durchaus noch weitere Vorsorgen getroffen werden sollten.
Zu weiteren Maßnahmen gehören:
• Bestattungsvorsorge (Kosten für Bestattung, Trauerfeier etc. zu Lebzeiten finanziell absichern)
• Vermögensübertragung auf Erben (Erbschaft optimieren nach Summen, steuerliche Optimierung etc.)
• Bezugsrechte von bestehenden Verträgen prüfen
• Vollmachten für (Versicherungs-)Verträge
Über die genannten Vorsorgemaßnahmen bietet die Nospa auf Anfrage bei ihrer Einrichtung S-Nova umfängliche Beratungen an.
Die Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht ist der Überbegriff für Vollmachten bei der Bank.
Sparkassen und Banken unterscheiden hierbei in Kontovollmacht und Vorsorgevollmacht.
Eine Kontovollmacht kann über ein einzelnes Konto bestehen. Wahlweise kann die Vollmacht über den Tod hinaus bestehen, oder nur zu Lebzeiten. Besteht die Vollmacht über den Tod hinaus, nennt man sie Vorsorgevollmacht.
- Was braucht man, um eine Vollmacht auszustellen?
Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Zudem müssen beide Parteien zum Termin anwesend sein, um die Vollmacht einzurichten. - Wozu bevollmächtigt die Vollmacht?
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, über das Konto zu verfügen, also z. B. Auszahlungen, Einzahlungen und Auflösung. - Wann ist die Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Wenn der Kontoinhaber eingeschränkt ist, oder wenn Angehörige nach dem Tod einen direkten Zugriff zum Konto erhalten sollen, ohne dass auf den Erbschein gewartet werden muss. - Ist die Vollmacht über den Tod hinaus gültig?
Es gibt Varianten die bis zum Tod und welche, die über den Tod hinaus gültig sind.
Eine Vorsorgevollmacht ist beispielsweise über den Tod hinaus für alle bestehenden Kontoverbindungen gültig. Ihr Berater vor Ort wird Ihnen hierbei gerne weiterhelfen, um die richtige Variante für Ihre Bedürfnisse zu finden. - Was darf man nach dem Tod mit der Bankvollmacht?
Finanzielle Angelegenheiten können von Seiten des Bevollmächtigten für den Verstorbenen erledigt werden. - Kann man damit nach dem Tod Geld abheben?
Ja, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus erteilt worden ist. - Was kann man mit der Bankvollmacht nicht?
Der Bevollmächtigte darf das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden. - Muss der Bevollmächtigte selbst Kunde der Bank sein?
Nein.
Das Flensburg Journal bedankt sich bei der Nord-Ostsee Sparkasse für die umfangreichen und zielführenden Informationen in Sachen „Bankvollmacht“!