Maßnahmen zur Energieeinsparung, die zurzeit in vielen Bereichen umgesetzt werden, dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitswege unsicher werden“, darauf weist Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. „Sicherheitsrelevante Beleuchtung“, so Tichi, „muss eingeschaltet bleiben, das ist in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auch explizit so festgehalten.“
Tichi sorgt sich insbesondere um Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Diese tragen Zeitungen in der Regel zwischen zwei und sechs Uhr in der Nacht aus. Für sie, aber auch für viele andere Berufstätige, die nachts unterwegs sind, ist die ausreichende Beleuchtung von Grundstücken und Wegen unerlässlich, argumentiert Tichi.
Im Jahr 2021 ereigneten sich knapp 3.000 Unfälle von Zeitungszustellerinnen und -zustellern. Bei jedem vierten Unfall verletzten sich die Zusteller an Hüfte oder Bein. Bei einem weiteren Viertel wurden Fuß oder Knöchel verletzt.
Reflektierende Kleidung und Trillerpfeifen
Die Sicherheit der Zustellerinnen und Zusteller hängt nicht nur von der Beleuchtung von Straßen und Grundstücken ab. Verlage und Zustellunternehmen können viel zur Sicherheit ihrer Beschäftigten beitragen. Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, zu der alle Unternehmen verpflichtet sind, statten die Unternehmen ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller etwa mit reflektierenden Warnwesten, zusätzlichen Reflektoren, Stirnlampen oder Trillerpfeifen zur Alarmierung bei Bedrohungen aus. Zustellerinnen und Zusteller schützen sich, in dem sie festes – möglichst knöchelhohes – Schuhwerk tragen. „Die BG ETEM unterstützt Mitgliedsunternehmen bei ihren Präventionsanstrengungen durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch persönliche Beratung, durch Seminare und Medien“, erläutert Johannes Tichi.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressemitteilung BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
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