Während sich für die einen Bundesländer das Ende der Sommerferien nähert, fangen für andere die Schulferien gerade erst an. Was bundesweit viele Eltern danach erwartet ist die Einschulung ihrer Kinder. Der Beginn dieses neuen Lebensabschnitts ist auch ein guter Zeitpunkt, um den Versicherungsschutz des Nachwuchs zu überprüfen. Denn mit der neu gewonnenen Selbstständigkeit gehen auch neue Fragen einher: Ist das eigene Kind auf dem Schulweg richtig abgesichert? Und was passiert bei Unfällen auf dem Pausenhof? Der digitale Versicherungsmanager CLARK beantwortet anlässlich der Einschulung die wichtigsten Fragen, damit Eltern und Kinder sorglos in die Schulzeit starten.

Schutz vor Gefahren vor, während und nach der Schule

Ob Sturz vom Klettergerüst oder Verletzung im Kunstunterricht, allein im Jahr 2019 ereigneten sich fast 1,3 Mio. meldepflichtige, also ärztlich behandelte, Schülerunfälle. Die Quote je 1.000 Kinder liegt damit bei 76,6. [1] In solchen Fällen sind Kinder über den Träger der Betreuungseinrichtung in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Schutz greift jedoch nur in dem begrenzten zeitlichen und örtlichen Rahmen, nämlich schulischen Aktivitäten sowie dem Schulweg.

Um die eigenen Kinder aber auch zuhause und bei Freizeitaktivitäten nach dem Schulschluss zu schützen, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie übernimmt bei einem Unfall ganz oder teilweise die Behandlungskosten und schützt so vor unerwarteten finanziellen Belastungen Dabei rät CLARK-COO und Versicherungsexperte Dr. Marco Adelt: „Vor dem Abschluss der Unfallversicherung ist es wichtig die Versicherungskonditionen zu prüfen und auf die gebotenen Zusatzleistungen zu achten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Kostenübernahme für Übernachtungen der Eltern im Krankenhauszimmer.“

Sollte im schlimmsten Fall aufgrund eines Unfalls ein Kind bleibende Schäden erleiden, kann ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ein zusätzlicher Invaliditätsschutz greifen. Er sichert die finanzielle und soziale Zukunft des Schützlings im Falle einer unfallbedingten Behinderung ab und gilt bis zum Lebensende. „Beim Abschluss der privaten Unfallversicherung sollten Eltern deshalb darauf achten, den Vertrag um eine Invaliditätsabsicherung zu ergänzen“, so Adelt.

Im Schulalltag sorglos Kind sein

Egal, ob das Kind mit dem Fahrrad Spuren am Auto der Direktorin hinterlässt oder mit der Bastelschere anstelle des Papiers das T-Shirt des Sitznachbarn erwischt. In solchen Situationen greift die private Haftpflichtversicherung – selbst, wenn die Kinder noch nicht deliktfähig sind. Spätestens ab dem siebten Lebensjahr haften Eltern laut Gesetzgeber für ihre Kinder. Damit sich der Nachwuchs in der Schulzeit trotzdem austoben kann, können die Kleinen in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichern werden. Das Kriterium für die Mitversicherung ist dabei nicht nur das verwandtschaftliche Verhältnis. Lebt ein Kind beispielsweise dauerhaft im Haushalt bei den Großeltern, besteht auch hier der Versicherungsschutz über einen Tarif mit Kinder-Option. „Als Kind ist man übrigens solange bei den Eltern haftpflichtversichert, wie man noch zur Schule geht, seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet“, erklärt Adelt abschließend.

Quelle:

[1] Statistik Schülerunfallgeschehen 2019 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3896

Pressemitteilung CLARK
Bild: CLARK

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