Wärmepumpen gelten mittlerweile auch in Bestandsgebäuden als wirtschaftlich besonders effizient.
Mit ihnen wird nicht nur kostensparend geheizt und Warmwasser bereitet, Wärmepumpen kühlen bei entsprechender Planung auch Wohnräume in heißen Sommern nachhaltig und mit geringem Energieaufwand. Da sie die kostenlose vorhandene Umweltwärme nutzen, wird ihre Anschaffung vom Staat mit dem neuen Heizungsgesetz finanziell besonders gefördert.

Während in Neubaugebieten seit Jahresbeginn jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, gelten für bestehende Gebäude längere Übergangsfristen. „In Großstädten werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag zwei Jahre später, jeweils abhängig vom kommunalen Wärmeplan“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V.

Um die Investitionskosten für alle Haushalte sozial verträglich zu gestalten, sieht das Gesetz zur Heizungsmodernisierung pragmatische Härtefallregeln und mehrere Förder-Bausteine vor.
Neu sind ein Effizienz-Bonus für besonders klimafreundliche Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

Zudem gibt es einen Bonus für all jene, die ihre veraltete fossile Heizung noch vor 2028 austauschen lassen. Der Experten-Tipp: Bis Ende August 2024 gilt eine Ausnahme im Antragsverfahren bei der KfW-Bank. Hauseigentümer können deswegen schon jetzt ihren Fachpartner mit dem Heizungstausch beauftragen und den Antrag dann erst später nachreichen.

Weitere Informationen auch zur Beratungsverpflichtung gibt es online unter www.waermepumpe.de.

Foto: txn/Bundesverband Wärmepumpe e.V.

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