Nachdem die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro Ende 2020 an der Absage der Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert war, gab das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt und ordnete die Geltung dieses Rundfunkbeitrags bis zu einer Neufestsetzung durch die Bundesländer an. Der Rundfunkbeitrag beträgt damit ab August 2021 monatlich 18,36 Euro.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich entschieden haben, über die Anpassung der Beitragshöhe.

Grundsätzlich gilt dabei:

  • Bei Beitragszahlenden, die dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilt haben und somit am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Eine Information über die neue Beitragshöhe findet sich im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung.
  • Beitragszahlende, die dem Beitragsservice kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten – je nach gewähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungsaufforderungen, die die neue Beitragshöhe ausweisen.

Unter rundfunkbeitrag.de/beitragsanpassung finden private und gewerbliche Beitragszahler/-innen alles Wissenswerte rund um die Beitragsanpassung. Diese Seite wird kontinuierlich um weitere Informationen ergänzt, die sich im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat ergeben.

Pressemitteilung ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; Fotograf:Beitragsservice/Ulrich Schepp

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