Mehr als 300.000 Haushalte erhalten durch Anmeldung einer Haushaltshilfe Geld vom Finanzamt zurück

Minijobs im Privathaushalt werden steuerlich besonders gefördert. Ist die Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet, kann sich das mit einem Steuervorteil rechnen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen zwar Abgaben in Höhe von maximal 14,94 Prozent des monatlichen Verdienstes der Haushaltshilfe an die Minijob-Zentrale. Sie können sich aber 20 Prozent der Gesamtaufwendungen von der Steuerschuld abziehen, bis zu 510 Euro jährlich.

Bis zu einem monatlichen Verdienst von 284 Euro ist der Steuervorteil im Haushaltsscheck-Verfahren sogar größer als die Abgaben, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zahlen. Bei einem Durchschnittsverdienst von 185 Euro ist die monatliche Ersparnis am größten – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sparen durch die Anmeldung 14,86 Euro im Monat.

Im Februar erhalten alle privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobberinnen und Minijobbern automatisch die Bescheinigung für das Finanzamt. Diese enthält jeweils die Höhe des gezahlten Verdienstes an die Haushaltshilfe und die darauf entfallenden Abgaben an die Minijob-Zentrale für das vergangene Kalenderjahr.

Erstmals werden die Bescheinigungen für das Finanzamt auch im Minijob-Manager zur Verfügung gestellt. Im neuen Online-Portal der Minijob-Zentrale erhalten die bereits registrierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Nachweis in digitaler Form. Schnell und unkompliziert kann er so bei der nächsten Steuererklärung in bares Geld verwandelt werden.

Mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale können Privathaushalte ganz einfach die Abgaben für ihre Haushaltshilfe und die Ermäßigung der Steuer berechnen.

Weitere Informationen rund um das Thema Minijob und Steuern erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: www.minijob-zentrale.de/vorteile

Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT mit einem eigenen medizinischen Kompetenznetz und die Seemannskasse. Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de.

Pressemitteilung Minijob-Zentrale
Foto: Envato.com

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