Ob Pool, See oder Meer: Mit Schwimmflügeln oder Schwimmreifen können sich die kleinen Nichtschwimmer über Wasser halten. Es ist jedoch ein Irrtum, dass Schwimmhilfen vor dem Ertrinken schützen. Im Gegenteil – sie können falsche Sicherheit vortäuschen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Solange Vorschulkinder noch nicht schwimmen gelernt haben, sind Schwimmflügel oder -reifen eine gute Unterstützung im kühlen Nass – mehr aber auch nicht. „Schwimmlernhilfen werden oft überschätzt. Sie schützen Kinder keineswegs sicher vor Ertrinken“, erklärt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung.

Schwimmflügel oder Schwimmreifen geben dem Körper Auftrieb. Weil Kinder einen relativ schweren Kopf haben, liegt der Schwerpunkt so oberhalb der Wasseroberfläche. „Wenn die Kraft nachlässt, können sie einfach umkippen und tauchen unter. Und sie sind dann nicht in der Lage, sich selbst wieder aufzurichten“, warnt die Ärztin. Deshalb sollten Eltern im oder am Wasser spielende Kinder immer im Blick behalten. Das gilt auch, wenn diese eine Schwimmhilfe tragen und das Wasser flach ist. Kaiser rät: „Am besten ist es, in der Nähe zu bleiben, um jederzeit eingreifen zu können.“

Natürliche Gewässer besonders gefährlich

Besonders gefährlich für kleine Kinder sind offene Gewässer wie Seen, Flüsse und das Meer. „Hier gibt es Wellengang und Strömungen, die sich verändern können“, sagt R+V-Expertin Kaiser. Strömungen wirken mitunter wie ein Sog und sorgen beispielsweise dafür, dass sandige Untergründe plötzlich weggespült werden. Die Folge: Wo eben noch die Sandbank war, ist plötzlich eine Vertiefung. Die Kleinen verlieren dadurch selbst in Ufernähe innerhalb von Sekunden den Halt und können ins tiefe Wasser gezogen werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Kinder unter drei Jahren können auch in flachem Wasser und sogar in Pfützen ertrinken. Grund dafür ist auch ihr Körperbau: Der Kopf ist im Verhältnis zum Körper ziemlich schwer, die Nackenmuskulatur hingegen noch schwach. Dadurch schaffen Kleinkinder es unter Umständen nicht, sich rechtzeitig aufzurichten – selbst wenn das Wasser nur wenige Zentimeter tief ist.
  • Auch Poolnudeln, Luftmatratzen und alle Arten von aufblasbarem Wasserspielzeug schützen nicht vor Ertrinken. In offenen Gewässern sollten auch sie wegen möglicher Strömungen nur in Ufernähe und unter Aufsicht genutzt werden.
  • Bei Schwimmlernhilfen sollten Eltern auf das GE-Zeichen achten. Die gekennzeichneten Produkte haben mindestens zwei Luftkammern. Ist eine defekt, bietet die zweite noch einen gewissen Schutz.
  • Grundsätzlich gilt bei jedem Gewässer: Mit Kindern nur bewachte Badezonen besuchen.

Text: R+V Infocenter
Bild: Envato.com

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