Filmreife Prozesse und das Bild in der Öffentlichkeit

Sie war fast genau eine Dekade tot, als die norddeutsche Erotik-Legende schlechthin für einen kurzweiligen Fernsehabend sorgte. Zur Prime Time wurde am 9. Oktober 2011 der TV-Film „Beate Uhse – Das Recht auf Liebe“ ausgestrahlt – mit Franka Potente in der Hauptrolle. Der Handlungsstrang verfolgt die Biografie von Beate Rotermund bis 1972 – eingerahmt von einer denkwürdigen Gerichtsverhandlung. Die Protagonistin muss sich in einem Prozess gegen den Vorwurf verteidigen, ihr Versandhandel fördere die Unzucht. „Ein Orgasmus ist ein Normalzustand“, erklärt sie kämpferisch im Gerichtssaal. „Lassen Sie sich nicht vorschreiben, was Sie in Ihren Schlafzimmern zu tun und zu lassen haben. Hier steht heute der Orgasmus vor Gericht.“
Franka Potente spielt Beate Rotermund als zupackende, selbstbewusste Frau, die mit ihrem jahrzehntelangen Streit um sexuelle Selbstbestimmung als Botin des gesellschaftlichen Umbruchs auftritt. Ob sie junge Frauen über Verhütungsmethoden aufklärt oder sich mit dem eifernden Staatsanwalt duelliert, um persönliche Vorteile, um das schlichte Geschäft, scheint es nicht zu gehen. Der besonderen Mission opfert sie Privatleben und Ehe. Schließlich gewinnt Beate Rotermund das Finale im ZDF, also den Rechtsstreit, und forciert damit sogar die Reform des deutschen Sexualstrafrechts.
Die Handlung hat großen Unterhaltungswert. Der Film sollte aber nicht als historisch-belegte Biografie missdeutet werden. Er enthält Ungenauigkeiten, schreibt zugunsten der Dramaturgie und einer vereinfachten Darstellungsform etliche Punkte im Lebenslauf der Originalfigur um. So wird der Eindruck erweckt, dass es bis weit in die 70er Jahre hinein eine ebenso breite wie verlogene Front gegen das „Versandhaus Beate Uhse“ gegeben habe. Und die Hauptperson wird verklärt, idealisiert, zum Teil sogar heroisiert.

Es ist aber kein Zufall, dass Franka Potente in eine glorifizierte Rolle schlüpfte. In der Realität verstand es Beate Rotermund, medial als respektable Unternehmerin aufzutreten. Gekonnt hatte sie schon früh den PR-Motor angeworfen. Um in den eher prüden 50er Jahren nicht in die Schmuddel-Ecke geschoben zu werden, lieh die Chefin der Marke „Beate Uhse“ von Anfang an ihr Gesicht, präsentierte sich als tatkräftige Sauberfrau und stellte sich im Katalog als glückliche Ehefrau und Mutter von mehreren Kindern vor. Sie betonte: „Sicher können Sie sich denken, dass es mir als Frau nicht möglich ist, ohne großen Idealismus auf diese Weise für das Glück der Frauen und die Erhaltung der Ehe zu werben.“
Das Unternehmen verteilte bereits in dieser Frühphase die Lebensgeschichte von Beate Rotermund an die Journalisten. 1952 entstanden erste PR-Fotos. Die Unternehmerin lächelte hinter der Windschutzscheibe des ersten Lieferwagens und wusch das Fensterglas. Bodenständig, zupackend und bieder wie die Gesellschaftsnormen in jener Zeit. In den frühen Katalogen wurden die erotischen Produkte um ärztliche Fachmeinungen bereichert und – völlig unverdächtig – als „Hygiene-Artikel“ bezeichnet.
Anfang 1961 wurde Hannes Baiko eingestellt. Er leitete für etwa eine Dekade das neugegründete Pressereferat, das an der Außendarstellung des Unternehmens immer weiter feilte. Es entstand eine „Beate-Uhse-Story“ um die Kurzbiografie der Firmengründerin. Der Idealismus obsiegte gegenüber dem Geschäft. Die PR-Taktik des Hauses fokussierte sich auf die Repräsentantin, die in fast allen Presse-Erklärungen zitiert wurde. Die Zeitungen druckten gerne das ab, was ihnen geliefert wurde und bauten Beate Rotermund allmählich zum Star auf. „Sie ist patent und alles andere als eingebildet“, schrieb schon im Dezember 1961 das „Flensburger Tageblatt“ in einem vermeintlich neutralen Bericht.
Eine gute Image-Pflege war gewiss nötig als Gegenströmung zu den unzähligen Strafanzeigen und den damit verbundenen öffentlichen Kratzern. 2000 Mal binnen vier Dekaden soll sich jemand auf juristischem Wege über „Beate Uhse“ beschwert haben. Rund 400 Strafverfahren, zumeist wegen „Beihilfe zur Unzucht“, sollen von der Justiz eingeleitet worden sein. Später verriet Beate Rotermund einmal, dass dieses juristische Dauerfeuer ihr zunächst oft den Schlaf raubte, dann „nur noch ärgerlich und zeitaufwendig“ gewesen wäre.
Tatsächlich hätte ihr eine Verurteilung in der Anfangsphase finanziell das Genick brechen können. Als sie in der Flensburger Wilhelmstraße 1a residierte, wurde sie sogar einmal verhaftet. Angeblich mitten in der Mittagspause. Beate Rotermund soll ihren Mitarbeitern zugewinkt haben: „Huhu, ich bin verhaftet!“ Ein Polizist reagierte daraufhin erstaunt: „Na, posaunen Sie das doch nicht so herum!“ Beate Rotermund: „Die sollen und müssen alle wissen, was ihr für einen Mist verzapft!“
Übersendung von jugendgefährdenden Schriften an Jugendliche, unzulässige Werbung, Beleidigung, Verbreitung von unzüchtigen Schriften und Gegenständen – die Vorwürfe waren umfangreich und mehrfach der Ansatzpunkt für eine Klage gegen den „Versandhandel Beate Uhse“. Die Schleswiger Generalstaatsanwaltschaft nahm die Zügel in die Hand und vereinte schließlich etliche Vorgänge zu einem einzigen, großen Strafverfahren.
Für den 21. April 1959 ordnete Oberstaatsanwalt Janzen eine größere Durchsuchung an, die letztendlich „große Mengen von Werbematerial“ erbrachte. Zunächst hatte es gar nicht danach ausgesehen. 28 Kriminalbeamte tauchten am Firmensitz in der Wilhelmstraße auf, durchkämmten auch die Druckerei und die Wohnungen der Heimarbeiter, entdeckten aber nur eine kleine Ausbeute an „unzüchtigem Material“. Dann verplapperte sich ein Mitarbeiter, erzählte den Beamten von einer angemieteten Lagerhalle in der Flensburger Wrangelstraße. Dort warteten fast eine halbe Million druckfrischer Kataloge auf den Postversand. 420.000 D-Mark waren investiert, doch nun wurde die gesamte Auflage beschlagnahmt und die Halle versiegelt. „Beate Uhse“ drohte ein finanzielles Desaster.
An ihrer Seite hatte Beate Rotermund ihren Juristen, der sogleich Widerspruch einlegte. Schließlich hatte der Oberstaatsanwalt Janzen für diesen umfangreichen Vorgang noch kein grünes Licht vom Landgericht. Dieses lehnte die Beschlagnahmung in dem großen Ausmaße ab, billigte nur sechs Stück pro Werbeschrift. Endgültig war dieser Beschluss nicht, denn die Staatsanwaltschaft wiederum legte Beschwerde ein.

Da die etlichen Kataloge noch immer in der Wrangelstraße lagen, witterte Beate Rotermund die Chance für eine Nacht-und-Nebel-Aktion. An einem Morgen um vier Uhr ignorierte sie das Siegel und schritt mit Ehemann und den noch minderjährigen Söhnen zur Tat. Sie verluden die Druckerzeugnisse in einen Lastwagen der Spedition Rotermund. Als es gerade hell geworden war, schaukelte das überladene Fahrzeug bereits über die Straßen nach Hamburg. Dort besorgte sich Beate Rotermund das Geld für das fehlende Porto und gab die Kataloge beim Hauptpostamt auf.
Bald kamen die ersten Bestellungen, das Geschäft lief weiter. Doch Beate Rotermund musste noch eine dramatische Situation durchstehen. Am 19. Mai 1959, dem Dienstag nach Pfingsten, wurde sie wegen Siegelbruchs verhaftet. „Das Siegel habe ich nicht gesehen, es war eine verregnete Nacht“, sagte sie. Die Unternehmerin wurde schnell freigelassen, brauchte aber gute Nerven, um eine Hängepartie durchzustehen. Erst nach zwei Monaten forderte der Generalstaatsanwalt Adolf Voss den Oberstaatsanwalt auf, seine Beschwerde zurückzunehmen. Unter anderem schrieb er: „Inzwischen sind sämtliche Werbeschriften bis auf je sechs Stück, deren Beschlagnahmung bestätigt worden ist, aus den Räumen entfernt worden.“
Im Frühjahr 1959 hatte Oberstaatsanwalt Janzen in der Akademie Sankelmark vor vielen Juristen aus ganz Deutschland einen Vortrag gehalten. Das Thema: „Das Versandhaus Beate Uhse und die Strafjustiz im Spannungsfeld zwischen Recht und Moral“. Da war schon bekannt, dass sich der Auftakt des Hauptverfahrens verzögern würde. Einige Rechtsfragen waren noch ungeklärt, und es mangelte an Personal. Der Oberstaatsanwalt registrierte weitere Anzeigen wegen Beleidigung und erweiterte die Anklageschrift in den nächsten Monaten. Am 9. Dezember 1959 stellte er fest: „Die Angeschuldigte hat auch nach Erhebung der Anklage ihr Treiben unverändert fortgesetzt.“
Schließlich wurde die Hauptverhandlung für den 28. November 1961 und die drei folgenden Tage angesetzt. Der ersten Großen Strafkammer des Flensburger Landgerichtes lagen zwei Eröffnungs- und fünf Ergänzungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft vor. Der Tenor: „Jugendliche gefährdet, Erwachsene beleidigt.“ Beate Rotermund erschien gleich mit vier Verteidigern und hatte – so ein Beobachter – „eine ganze Batterie von Aktenordnern wie einen Schutzwall vor ihrem Platz aufgebaut.“
Sie sagte aus und erklärte ihr Adressengeschäft: Es seien Gutschein-Briefe, verbunden mit einer eidesstattlichen Versicherung für die Altersangabe, eingeführt worden und zusätzlich 200.000 Bestell-Adressen von ehemaligen Versandhäusern gekauft worden. „Ein zuverlässiges System der Alterskontrolle“, betonte ein Verteidiger. Beate Rotermund erklärte: „Es gibt viele Provokateure, die mich zu einer strafbaren Verhandlung verleiten wollen.“ Außerdem hätten Jugendliche Sendungen von Eltern und erwachsenen Brüdern geöffnet.
Dann die Überraschung: Die Große Strafkammer setzte noch am ersten Tag das Verfahren aus, da sie den „Gleichheitsgrundsatz“ für Versandhandel und Ladengeschäft vom Bundesverfassungsgericht klären lassen wollte. Der Staatsanwalt schüttelte mit dem Kopf: „Der Versandhandel ist wegen seiner unpersönlichen Massenwerbung in Bezug auf die Jugend gefährlicher als das Ladengeschäft, in dem einzelne Kunden immer persönlich in Erscheinung treten.“ Es half nichts. Das Landgericht wartete auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Und das dauerte: Erst nach einer Dekade bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot für den Versandhandel, jugendgefährdende Schriften zu vertreiben. Das Hauptverfahren gegen Beate Rotermund wurde dennoch wenige Monate später eingestellt, „weil die Schuld der Täterin gering ist und die Folgen der Taten unbedeutend sind.“
Manche Zeitgenossen hatten den Eindruck, dass die Unternehmerin von den Juristen zunehmend mit Samthandschuhen angefasst worden wäre. Zumindest kam sie weitgehend straffrei durch die vielen juristischen Streitfälle. Vielleicht hatte auch ein Image-Wechsel seinen Anteil an dieser Entwicklung. Ab etwa 1963 baute Hannes Baiko in die „Beate-Uhse-Story“ verstärkt die Vergangenheit der Chefin als Pilotin ein. Dabei ließ er weder die teure Fliegerausbildung noch die Einsätze im Krieg aus. Warum diese Kehrtwendung in der öffentlichen Selbstdarstellung? In der vielschichtigen Literatur über das Unternehmen „Beate Uhse“ vermuten einige Autorinnen, dass Beate Rotermund den Juristen signalisieren wollte, dass sie im Dritten Reich dem Staat und dem Volk diente – wie auch die meisten der Richter und Staatsanwälte.

Dennoch gab es immer wieder langatmige Prozesse und Gerichtsverhandlungen. Auch die Szenen aus dem TV-Film „Beate Uhse – Das Recht auf Liebe“ haben ein wahres Fundament, das sich in drei Jahren ausbildete. Die „Deutsche Sex-Millionärin Nummer 1“ (Bild-Zeitung) kam am 18. Februar 1969 in Stiefeln, Lederpelz und Pulli ins Flensburger Gerichtsgebäude. Das Schöffengericht verurteilte sie zu 6000 D-Mark, da im Katalog „Glücklich – ein Leben lang“ zwölf Gegenstände angeboten wurden, die zu „unzüchtigem Gebrauche bestimmt“ seien. Es ging um einen Orgasmusring für die Frau und um genoppte Spezial-Präservative. Beate Rotermund verteidigte sich: „Ich möchte Menschen, die in sexueller Beziehung unglücklich sind, zum Glück verhelfen.“
Die Bild-Zeitung titelte: „Staatsanwaltschaft klagte an: Diese Sex-Werbung ist zu aufpeitschend!“ Der Verkauf dieser Utensilien, so das Gericht, sei erlaubt, die Reklame via Katalog allerdings nicht. Der Richter machte aus seiner ablehnenden Haltung kein Geheimnis: „Für anomal Veranlagte ist die Sache sicher gut. Aber bei normalen Frauen geht die Reizsteigerung über das normale Maß hinaus. Dann wird die Sache unzüchtig.“ Beate Rotermund staunte: „Da fühlt man sich ins 19. Jahrhundert zurückversetzt.“
Der Kieler Sexualwissenschaftler Reinhard Wille sprach von „makaber und mittelalterlich“. Er war für die zweite Instanz als Gutachter eingesetzt und betonte: „Eine Steigerung des Orgasmus ist medizinisch nicht denkbar.“ Das Landgericht folgte dem Experten und sprach Beate Rotermund in der Berufungsverhandlung frei. Nun hieß es: „Die indizierten Gegenstände sind nicht zum unzüchtigen Gebrauch bestimmt.“ Die Bild-Zeitung titelte: „Freispruch für den Orgasmus“.
Das Verfahren war damit nicht beendet, nun ging der Oberstaatsanwalt in Revision. Es folgte Instanz auf Instanz. Beate Rotermund warf in einer Vernehmung ein, dass Zeitschriften-Berichte vom Sexual-Aufklärer Oswalt Kolle in den Wartezimmern jedes Arztes ausliegen würde. „Der darf alles – und ich nichts.“ Dann entschied der Bundesgerichtshof am 14. März 1972 in ihrem Sinne: „Spezialpräservative, Wirkpolster und Salben, die beim Geschlechtsverkehr durch Reizsteigerung oder Reizverlängerung den Orgasmus herbeiführen sollen, sind nicht im Sinne des Paragraphen 184 zum unzüchtigen Gebrauch bestimmt.“
Der Prozess war gewonnen, die eigene Pressearbeit sicherlich ein hilfreiches Instrument. Sie konnte allerdings nicht verhindern, dass die Scheidung von Beate Rotermund in allen Fassetten über den Boulevard getrieben wurde. Danach wurde sie vorsichtiger im Umgang mit Journalisten. Sie ließ einen Leitfaden für den Umgang mit Presse-Anrufen anfertigen, forderte die Fragen für ein Interview vorher an und erstellte eine Datei mit allen Journalisten, mit denen sie bereits zu tun hatte. Ihre Werbeabteilung sei darauf gedrillt, „sie als eine Art Frau Saubermann des deutschen Sexgeschäfts vorzustellen“, schrieb der „Spiegel“ bereits im Jahr 1971. „Doch das Bild, das Beate Uhse von sich entwerfen lässt, ist retuschiert.“

1989 wurde die „Beate-Uhse-Story“ nochmals ausgeschmückt, als Beate Rotermund ihre Autobiographie „Mit Lust und Liebe – mein Leben“ vorantrieb. Etliche Mal traf sie sich mit dem Autoren Ulrich Pramann in Glücksburg und sogar im Ferienhaus in Florida. Pünktlich zum 70. Geburtstag erschien das Werk und wurde auch auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellt. „Ich wollte das gar nicht, aber die Dinge kommen auf mich zu“, erzählte Beate Rotermund. „Dass das Buch angefangen wurde, war der Verdienst von Ulrich Pramann, dass es beendet wurde, das ist meins.“

Text: Jan Kirschner
Fotos: Privat

- WERBUNG -