Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

Ab Montag, den 21.03.2022, gilt für das Flensburger Rathaus eine neue Zugangsregelung. Die 3G-Regel wird abgeschafft. Aufgrund der zur Zeit immer noch hohen Infektionszahlen in Flensburg bleibt die Pflicht zum Tragen einer zulässigen Atemschutzmaske oder medizinischen Maske für Besucherinnen und Besucher des Rathauses unverändert bestehen. Diese Maßnahme, die analog zu den Regelungen im Einzelhandel oder im ÖPNV ist, dient sowohl dem Schutz der Menschen, die das Rathaus aufsuchen, als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten.

Pressemitteilung Stadt Flensburg
Bild: Envato.com

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