E-Tretroller gehören mittlerweile zum Flensburger Stadtbild. Neben den bestehenden Anbietern „Tier“ und „Bird“ möchte nun ein weiteres Unternehmen den Betrieb ihres Verleihsystems in Flensburg aufnehmen. Der Anbieter „Lime“ wird voraussichtlich am 26. August starten. Flensburg ist ein noch vergleichsweise neuer Standort für E-Tretroller Verleihfirmen und die E-Tretroller werden zudem gut angenommen. Das Interesse der Anbieter für den Standort Flensburg ist daher hoch. Flensburg hat damit ein weiteres Angebot für diesen Bereich der kleinteiligen Mobilität.

Anbieter von Sharing-Systemen können ihr Angebot ohne Sondernutzungserlaubnis der Stadt anbieten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben zurzeit jedem Anbieter diese Möglichkeit. Die Stadt Flensburg wirbt dabei keine neuen Anbieter, sondern versucht mit den vorhandenen Absprachen bezüglich des Abstellens der Fahrzeuge im Stadtgebiet zu treffen. Diese Absprachen werden von den derzeitigen Anbietern auch eingehalten und die verabredete Kommunikation mit den vorhandenen Anbietern funktioniert bisher.

Grundlage der Nutzung ist die Definition von Gemeingebrauch nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Flensburg. Diese definiert als Gemeingebrauch die jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften offenstehende Benutzung der öffentlichen Straßen zum Verkehr. Ob eine Sondernutzung vorliegt oder nicht, hängt also vom Zwecke der Nutzung ab. Die Stadt Flensburg wird daher die Entwicklungen der rechtlichen Möglichkeiten beobachten und behält sich die Ausweisung eines Sondernutzungserfordernisses entsprechend der Möglichkeiten und Notwendigkeiten weiterhin vor.

Pressemitteilung Stadt Flensburg
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