Auf der Suche nach bezahlbarem Immobilieneigentum sollten Kaufinteressenten folgende Punkte beachten, um nach dem Erwerb böse Überraschungen zu vermeiden:
Der Finanzierungsrahmen sollte zunächst geklärt werden. Ausgehend von den finanziellen Möglichkeiten beantwortet sich die Frage, wie viel Haus und welche Lage man sich leisten kann und welche Immobilienart es werden soll: Haus oder Wohnung, Bestandsimmobilie oder Neubau?

Hat man ein geeignetes Objekt gefunden, sollten die Käufer die Verkäufer zu folgenden Aspekten befragen:

  • Wurden Modernisierungen durchgeführt und ggf. welche und wann?
  • Über welche Haustechnik verfügt das Haus (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroinstallation) und von wann stammt diese? Gab es in der Vergangenheit Probleme? Welche laufenden Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung fallen an? Welche Verbrauchskosten sind in der Vergangenheit angefallen?
  • Ist ein Bebauungsplan vorhanden und was regelt dieser?
  • Mit welchen Unterhaltungskosten und laufenden Wartungs- und Instandsetzungskosten ist aus Erfahrung zu rechnen?
  • Gibt es Gebäudepläne?
  • Kann ein Energieausweis vorgelegt werden?
  • Gab es in der Vergangenheit nennenswerte Schäden, z. B. Sturmschäden, Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden? Wie wurden diese ggf. beseitigt? Können Nachweise vorgelegt werden?

Beim Bauamt sollte folgendes nachgefragt werden:

  • Sind im Baulastenverzeichnis Baulasten für das Kaufgrundstück eingetragen?
  • Sind Neubauten in der Nähe geplant oder genehmigt?
  • Gelten für das Gebäude Denkmalschutz oder Milieuschutz?
  • Liegt das Gebäude in einem Sanierungsgebiet und ist zukünftig mit Sanierungsbeiträgen zu rechnen?
  • Ist eine Straßensanierung zukünftig beabsichtigt oder gab es in der Vergangenheit Erschließungsmaßnahmen, die noch nicht abgerechnet worden sind und die dem neuen Eigentümer in Rechnung gestellt werden sollen?

Beim Kauf von Bestandsimmobilien ist die Besichtigung durch Sachverständige oder Architekten sinnvoll, um den Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf beurteilen zu lassen und eine Einschätzung dazu einzuholen, ob mit Kosten wegen unerkannter Mängel zu rechnen ist.
Wenn der Kaufpreis abgestimmt worden ist, werden Käufer sich in der Regel um eine Finanzierung kümmern müssen, d. h. bei Banken Kreditanfragen stellen. Die Banken werden wiederum eigene Anforderungen haben und bestimmte Informationen und Unterlagen zum Gebäude anfordern, um beurteilen zu können, ob der vereinbarte Preis angemessen ist oder nicht.
Gute Notare informieren Kaufinteressenten über weitere Punkte, über die sie sich vor einer Kaufentscheidung informieren sollten, um keine unnötigen finanziellen Risiken einzugehen.
Erst nach Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungszusage der Bank sollte ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben werden. Käufer sollten Kaufverträge erst dann verbindlich abschließen, wenn die Finanzierung gesichert ist.

Rechtsanwalt und Notar Dietrich Schenke LL.M. (Steuerwissenschaften) Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schlichter und Schiedsrichter nach SOBau in der Kanzlei KH&S Dr. Kruse, Hansen & Sielaff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare, Stuhrsallee 35, 24937 Flensburg Tel. 0461 - 5 20 77 0

Diesen Beitrag sowie alle früheren Beiträge können Sie unter www.khs-flensburg.de nachlesen.

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