Wer Arbeitsschutz hört, denkt meistens an Baustellenhelme, den Handschutz von Kreissägen oder ergonomische Bildschirmarbeitsplätze.
Auch die Medienberichte zum jährlichen Tag des Arbeitsschutzes am 28. April nutzen vor allem solche Bilder. Doch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur dazu, ihre Belegschaft vor körperlichen Schäden durch Arbeit zu schützen. Auch psychische Erkrankungen müssen sie im Blick haben. Zu den Risikofaktoren für Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout gehören beispielsweise häufige Schichtwechsel, sodass der Körper sich nicht an einen Schlaf-Wach-Rhythmus gewöhnen kann, oder eine ständige hohe Arbeitsbelastung mit Überstunden. „Psychisch krank machen können aber auch ständiges Multitasking, hoher Leistungsdruck oder Monotonie. Das stellte ein Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2019 fest“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. Aber was können Arbeitgeber tun, um solche Faktoren auszuräumen? In einigen Fällen wird es sicher darum gehen, die Arbeit besser zu organisieren. In anderen müssen Führungskräfte sensibilisiert werden. Und manchmal bietet es sich an, den Arbeitnehmern selbst Instrumente zur Stressbewältigung an die Hand zu geben, etwa durch entsprechende Schulungen. All das liegt auch im Interesse der Unternehmen selbst: Schließlich belegen psychische Erkrankungen bei den Gründen für Krankschreibungen den zweiten Platz, gleich hinter Muskelund Skeletterkrankungen (darunter den weit verbreiteten Rückenbeschwerden). Und Maßnahmen gegen psychische Belastungen im Betrieb verringern unter Umständen nicht nur Krankheitstage, sondern sorgen auch für bessere Motivation am Arbeitsplatz.
flj
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