Die Kulturvereinbarung arbeitet mit vereinten Kräften für die Kulturentwicklung über die deutsch-dänische Grenze hinweg und mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche. Die Partner der Kulturvereinbarung 2021-24 sind die Kommunen Haderslev, Tønder, Sønderborg und Aabenraa, die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, die Stadt Flensburg, die Region Syddanmark, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie das dänische Kulturministerium. Die Vereinbarung hat einen finanziellen Rahmen von insgesamt knapp 2,65 Mio. Euro. Zum dritten Mal seit 2013 einigt sich der Partnerkreis auf eine gemeinsame deutsch-dänische Kulturvereinbarung.

Schwerpunkte Musik, kulturelles Erbe und grenzüberschreitende Gemeinschaften

Die Kulturvereinbarung hat einen besonderen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche, die über Kunst, Kultur und Bewegung in Interessengemeinschaften zusammengebracht werden und die Möglichkeiten des Grenzlandes erleben sollen. Kreative Gemeinschaften und gemeinsames Kulturerbe sind die Hauptthemen, die die neue vierjährige Kulturvereinbarung prägen werden. Obwohl Kinder und Jugendliche eine zentrale Rolle bei den Aktivitäten der Kulturvereinbarung spielen, sind Erwachsene ebenfalls eine wichtige Zielgruppe. Kinder und Jugendliche haben das Bedürfnis, sich im Engagement der Erwachsenen zu spiegeln und sollen von ihnen lernen, es als natürlich anzusehen, die Grenze zu überqueren um Kultur zu erleben.

Zwei Handlungsfelder mit jeweils eigenem Schwerpunkt

Die Kulturvereinbarung hat zwei Handlungsfelder, die gute Möglichkeiten für die kreative Entfaltung und kulturelle Zusammenarbeit über die Grenze hinweg geben.
1. Raum für Gemeinschaft
Das Handlungsfeld wird Aktivitäten enthalten, so dass sich insbesondere Kinder und Jugendliche aus dem Grenzland treffen und an kulturellen, kreativen und bürgernahen Gemeinschaften teilnehmen können. Dies wird im Rahmen von kulturellen Treffpunkten, Bibliotheken und Museen geschehen, aber auch Bildungseinrichtungen werden wichtige Mitspieler sein. Es wird im Bereich Musik und Bewegung Maßnahmen zur Talentförderung geben.

Ziele des Handlungsfeldes:
1. Die Kulturvereinbarung als Plattform für kreative Netzwerke
Existierende und neue Netzwerke und Aktivitäten für, mit und von Einwohner*innen auf beiden Seiten der Grenze sollen gefördert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen.

2. Aktive bürgernahe Gemeinschaften
Die Projekte sollen die Kenntnis und die Lust zur Teilnahme an Kultur- und Bewegungsangeboten bei Einwohner*innen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, steigern. Dabei steht die Förderung der mentalen und körperlichen Gesundheit im Vordergrund.

3. Musikalische Gemeinschaften
Die Projekte des Handlungsfeldes sollen einen entwicklungsorientierten Rahmen schaffen, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene in musikalischen Gemeinschaften zusammenzubringen. Dabei werden Musikakteur*innen von beiden Seiten der Grenze sowohl die Talent- als auch die Breitenförderung stärken und neue Arten der Interaktion im gemeinsamen Netzwerk und mit dem Publikum im Grenzland entwickeln.

Gemeinsames Kulturerbe

Das Handlungsfeld wird Initiativen zur kulturellen Bildung, sowie zur Förderung des Wissens und des Engagements in der Geschichte und Kultur des Grenzlandes umfassen. Insbesondere wird sich mit dem gemeinsamen kulturellen Erbe, der sprachlichen Vielfalt, sowie Architektur und Design beschäftigt werden. Die Art der Vermittlung soll innovativ gedacht werden und so dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche in den Themen engagieren.

Ziele des Handlungsfeldes:
1. Kenntnis der Geschichte des Grenzlandes und Vermittlung des gemeinsamen Kulturerbes
Entwicklung neuer Formate und Projekte, die die kulturelle Bildung und aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen fördern. Künstlerinnen, lokalhistorische Vereine und andere Kulturakteur innen werden dazu aufgefordert, neue Vermittlungsformen für das kulturelle Erbe zu entwickeln.
Die Kooperation kultureller Bildungsträger in der Grenzregion ermöglicht innovative, niedrigschwellige Vermittlungsprojekte zum gemeinsamen materiellen und immateriellen Kulturerbe.

2. Sprachliche Vielfalt
Kinder und Jugendliche im Grenzland entwickeln durch Kulturerbe-Projekte ein Bewusstsein für die sprachliche Vielfalt.

3. Musikalisches Kulturerbe
In Kooperation mit Künstler*innen, lokalhistorischen Vereinen und anderen Trägern musikalischer Bildung werden neue Ansätze in Bezug auf das musikalische Kulturerbe des Grenzlandes entwickelt, die Kinder und Jugendliche aktiv in die Vermittlung einbeziehen.

4. Architektur und Design im Grenzland
Durch die Einbeziehung von Akteurinnen aus dem Bereich Design und Architektur werden Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geschaffen, die eine reflektierte Auseinandersetzung mit Design und Architektur des Grenzlandes und deren Weiterentwicklung ermöglichen.

Projektaktivitäten füllen die Handlungsfelder mit Inhalt

Hauptprojekte
Im Rahmen der Kulturvereinbarung werden zwei Hauptprojekte durchgeführt, die alle sieben Partnerkommunen berücksichtigen sollen. Das Kulturvereinbarungssekretariat koordiniert diese Projekte. Die konkreten Projekte werden von den Projektpartnern in der ersten Hälfte von 2021 festgelegt. Kulturverwaltungen, Politikerinnen und ausgewählte Kulturakteur*innen erhalten die Möglichkeit, mit Ideen zu den Projekten beizutragen.
Musikzusammenarbeit
Unter der Überschrift „Musikzusammenarbeit” werden deutsche und dänische Musikschulen sowie das folkBALTICA Ensemble die Talent- und Breitenförderung im Bereich Musik im Grenzland weiterentwickeln.
Talent und Bewegung
Durch die Aktivität sollen insbesondere Kinder und Jugendliche mehr Kenntnis über Kultur- und Bewegungsangebote im Grenzland erlangen, die die psychische und körperliche Gesundheit fördern. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen Lust dazu bekommen, an diesen Angeboten teilzunehmen. U. a. wird es um die Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen gehen, ihr Talent in Bezug auf Sportaktivitäten im deutsch-dänischen Grenzland weiterzuentwickeln, und um die Wichtigkeit der Gemeinschaft für die Talententwicklung. Ein zentrales Element ist darüber hinaus die Stärkung der Kooperation mit Schulen.
Lokale Versuchsprojekte
Jede der sieben Partnerkommunen soll ein lokales Versuchsprojekt durchführen. Der jeweilige Partner beschließt selbst das Projekt, aber es ist eine Voraussetzung für die Förderung, dass das Projekt experimentierend ist, eine grenzüberschreitende Dimension hat und zur Inspiration des übrigen Partnerkreises dient.

Text: Angela Jensen, Regionskontor

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