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	<title>Sonnenenergie Archive - Flensburgjournal</title>
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	<description>Dein Magazin für Flensburg und Umgebung</description>
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		<title>Sonnenenergie vom Dach: ab 2023 gelten neue rechtliche  Regeln</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2023 22:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen, Wohnen, Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen Wohnen Leben]]></category>
		<category><![CDATA[rechtliche Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Sonnenenergie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 58.400 Megawatt installiert. Auch immer mehr private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht Photovoltaik nun für viele Haushalte attraktiver.Seit August wird die Einspeisung des Solarstroms für neue Anlagen besser vergütet. Die [&#8230;]</p>
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<p>Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 58.400 Megawatt installiert. Auch immer mehr private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht Photovoltaik nun für viele Haushalte attraktiver.<br>Seit August wird die Einspeisung des Solarstroms für neue Anlagen besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten ohne Degression für Anlagen, die bis einschließlich Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Wer keine Solaranlage auf dem Dach installieren kann, darf die Paneele zukünftig zudem im Garten aufstellen – und erhält dafür ebenfalls eine Einspeisevergütung. Eigentümer sollten sich allerdings erkundigen, ob und welche baurechtlichen Regeln sie bei der Solaranlage im Garten berücksichtigen müssen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale.</p>



<p><strong>Die wichtigsten Neuerungen im Überblick</strong></p>



<p>Für Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden, gilt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Vergütung: Bei Teileinspeisung steigt der Vergütungssatz für Solarstrom aus Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent. Bei Volleinspeisung erhalten private Erzeuger zukünftig 13,0 Cent statt 6,24 Cent.</li>



<li>Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.</li>



<li>Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Voraussetzung sind getrennte Messeinrichtungen.</li>
</ul>



<p><strong>Für neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, gilt:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Maximale Erzeugung möglich: Die so genannte 70-Prozent-Regel entfällt für private Erzeuger. Für neue Anlagen bis einschließlich 25 kW kann zukünftig unbegrenzt Solarstrom ins Netz eingespeist werden. Das gilt ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kW. Sie müssen die Kappungsgrenze ebenfalls nicht mehr einhalten. Für bestehende Anlagen über 7 kW bleibt die 70-Prozent-Regel so lange bestehen, bis die Leistung der Anlage über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden kann.</li>
</ul>



<p><strong>Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen EEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: <a rel="noreferrer noopener" href="http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de" target="_blank">www.verbraucherzentrale-energieberatung.de</a> oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.</strong></p>



<p><em>Foto: txn-Foto: vzbv/123rf</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Attraktive Förderungen nutzen: Heizen mit Sonne und Holz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Mar 2023 22:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen, Wohnen, Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen Wohnen Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Förderungen]]></category>
		<category><![CDATA[heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Holz]]></category>
		<category><![CDATA[Sonnenenergie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Umweltschonendes Heizen lohnt sich mehr denn je: Denn nicht nur die steigenden Energiepreise sind ein Problem für viele Hausbesitzer, sondern auch die alarmierenden Treibhausgas-Emissionen.Jeder sechste Hauseigentümer in Deutschland denkt deshalb über eine eigene Solaranlage nach. Denn mit der klimafreundlichen Heizlösungkönnen sich Eigenheimbesitzer deutlich unabhängiger von Energielieferanten machen – und dafür attraktive Fördermittel vom Staat nutzen.Bis [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Umweltschonendes Heizen lohnt sich mehr denn je: Denn nicht nur die steigenden Energiepreise sind ein Problem für viele Hausbesitzer,  sondern auch die alarmierenden Treibhausgas-Emissionen.<br>Jeder sechste Hauseigentümer in Deutschland denkt deshalb über eine eigene Solaranlage nach. Denn mit der klimafreundlichen Heizlösung<br>können sich Eigenheimbesitzer deutlich unabhängiger von Energielieferanten machen – und dafür attraktive Fördermittel vom Staat nutzen.<br>Bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit bekommen Hausbesitzer vom Staat zurück, wenn sie ihren fossilen Wärmeerzeuger ausbauen und durch eine klimafreundliche Kombination aus einer Solarthermie-Anlage und einem Holzpelletkessel ersetzen. Die ökologischen Vorteile liegen auf der Hand:<br>Die Sonnenwärme steht kostenfrei und unbegrenzt zur Verfügung und Holz setzt als Biomasse nur so viel CO2 frei, wie der Baum bei seinem<br>Wachstum aufgenommen hat. Wer einen alten Ölkessel ersetzt, erhält dank der Austauschprämie üppige 45 Prozent Förderung. Weitere 5  Prozent kommen hinzu, wenn der Austausch durch einen Energieeffizienzexperten begleitet wird.<br>Hält die neue Anlage besonders strenge Emissionswerte für Feinstaub ein, gibt es nochmal 5 Prozent Bonus. Zu den Pelletkesseln, die extrem wenig Feinstaub produzieren und deren Kauf deswegen besonders gefördert wird gehört beispielsweise der Pelletkessel Peleo Optima 32 von Paradigma.<br>Insgesamt ist es also möglich, mehr als die Hälfte der Gesamtkosten für die Anlage vom Staat erstattet zu bekommen. Ein weiterer  Pluspunkt: Pellets unterliegen weder der Energie- noch der CO2-Steuer. So lässt sich auch langfristig viel Geld beim Heizen sparen. Die  Fördergelder vergeben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ganz wichtig, die Förderung muss vor der Beauftragung der Maßnahme beantragt werden. Für Interessierte gibt es einen Fördergeldservice unter der Hotline 06190 9263-330 und online auf <a href="http://www.paradigma.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.paradigma.de</a>. </p>



<p><em>flj</em><br><em>Foto: Paradigma/txn</em></p>
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		<title>Sonnenenergie vom Dach: ab 2023 gelten neue rechtliche Regeln</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2023 16:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen, Wohnen, Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen Wohnen Leben]]></category>
		<category><![CDATA[neue rechtliche Grundsätze]]></category>
		<category><![CDATA[Sonnenenergie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 58.400 Megawatt installiert. Auch immer mehr private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht Photovoltaik nun für viele Haushalte attraktiver.Seit August wird die Einspeisung des Solarstroms für neue Anlagen besser vergütet. Die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://flensburgjournal.de/sonnenenergie-vom-dach-ab-2023-gelten-neue-rechtliche-regeln/">Sonnenenergie vom Dach: ab 2023 gelten neue rechtliche Regeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://flensburgjournal.de">Flensburgjournal</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 58.400 Megawatt installiert. Auch immer mehr private Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht Photovoltaik nun für viele Haushalte attraktiver.<br>Seit August wird die Einspeisung des Solarstroms für neue Anlagen besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten ohne Degression für Anlagen, die bis einschließlich Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Wer keine Solaranlage auf dem Dach installieren kann, darf die Paneele zukünftig zudem im Garten aufstellen – und erhält dafür ebenfalls eine Einspeisevergütung. Eigentümer sollten sich allerdings erkundigen, ob und welche baurechtlichen Regeln sie bei der Solaranlage im Garten berücksichtigen müssen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale.<br>Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Für Anlagen, die ab dem 30.7. 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Vergütung: Bei Teileinspeisung steigt der Vergütungssatz für Solarstrom aus Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Cent. Bei Volleinspeisung erhalten private Erzeuger zukünftig 13,0 Cent statt 6,24 Cent.</li>



<li>Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.</li>



<li>Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Voraussetzung sind getrennte Messeinrichtungen.</li>



<li>Für neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, gilt:</li>



<li>Maximale Erzeugung möglich: Die so genannte 70-Prozent-Regel entfällt für private Erzeuger. Für neue Anlagen bis einschließlich 25 kW kann zukünftig unbegrenzt Solarstrom ins Netz eingespeist werden. Das gilt ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kW. Sie müssen die Kappungsgrenze ebenfalls nicht mehr einhalten. Für bestehende Anlagen über 7 kW bleibt die 70-Prozent-Regel so lange bestehen, bis die Leistung der Anlage über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden kann.</li>
</ul>



<p>Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen EEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale – online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: <a href="http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.verbraucherzentrale-energieberatung.de</a> oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.</p>



<p><em>txn-Foto: vzbv/123rf</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://flensburgjournal.de/sonnenenergie-vom-dach-ab-2023-gelten-neue-rechtliche-regeln/">Sonnenenergie vom Dach: ab 2023 gelten neue rechtliche Regeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://flensburgjournal.de">Flensburgjournal</a>.</p>
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