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	<title>R+V Infocenter Archive - Flensburgjournal</title>
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	<description>Dein Magazin für Flensburg und Umgebung</description>
	<lastBuildDate>Tue, 09 Dec 2025 08:09:50 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kontaktlinsen bei Erkältung &#8211; riskant für die Augen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Dec 2025 16:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Erkältung]]></category>
		<category><![CDATA[Kontaktlinsen]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnupfen, Husten, Fieber: Wer bei einer Erkältung Kontaktlinsen trägt, kann schwere Augenentzündungen davontragen. Deshalb besser eine Brille tragen, bis die Symptome abgeklungen sind, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Überzeugte Kontaktlinsenträger verzichten ungern auf ihre gewohnten Sehhilfen &#8211; selbst bei einer heftigen Erkältung. Für die Augen kann das jedoch gefährlich werden. &#8222;Das gilt besonders bei [&#8230;]</p>
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<p><strong>Schnupfen, Husten, Fieber: Wer bei einer Erkältung Kontaktlinsen trägt, kann schwere Augenentzündungen davontragen. Deshalb besser eine Brille tragen, bis die Symptome abgeklungen sind, rät das Infocenter der R+V Versicherung.</strong></p>



<p>Überzeugte Kontaktlinsenträger verzichten ungern auf ihre gewohnten Sehhilfen &#8211; selbst bei einer heftigen Erkältung. Für die Augen kann das jedoch gefährlich werden. &#8222;Das gilt besonders bei Schnupfen&#8220;, sagt Christian Diel von der R+V Betriebskrankenkasse. &#8222;Ins Auge gelangen die Keime durch Tröpfchen oder über die Hände, etwa beim Einsetzen der Linsen.&#8220; Vor allem auf weichen Kontaktlinsen finden die Erreger dann einen idealen Nährboden. Kommt Fieber hinzu, vermehren sich die Keime wegen der erhöhten Körpertemperatur noch leichter. Die Folge können Augeninfektionen sein, und besonders eine Hornhautentzündung ist oft langwierig und sehr schmerzhaft.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Besser zur Brille greifen</strong></h2>



<p>Das Risiko steigt, wenn die Augen trocken sind &#8211; etwa durch Bildschirmarbeit, trockene Heizungsluft oder die Einnahme von Medikamenten. &#8222;Kontaktlinsen sorgen dann für zusätzliche Reibung. Das kann die Hornhautoberfläche angreifen und Keimen einen leichteren Zugang zur äußeren Schicht des Auges ermöglichen&#8220;, erklärt Christian Diel. Das R+V-Infocenter rät, bei Schnupfen, Husten und Fieber auf die Brille umzusteigen. &#8222;Spätestens bei den ersten Anzeichen einer Entzündung &#8211; etwa roten, verklebten oder juckenden Augen &#8211; sollte man handeln: Kontaktlinsen herausnehmen und zum Augenarzt gehen&#8220;, ergänzt Diel.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wer trotz einer leichten Erkältung Kontaktlinsen tragen will, sollte Tageslinsen verwenden. So ist das Risiko einer Keimübertragung durch wiederverwendete Linsen oder Behälter geringer. Wichtig: Vor dem Einsetzen und Herausnehmen immer gründlich die Hände waschen und abtrocknen.</li>



<li>Nach einem grippalen Infekt oder einer Erkältung ist ein Start mit frischen Linsen und einer neuen Aufbewahrungsbox sinnvoll, um keine Keime &#8222;mitzunehmen&#8220;. Geht das nicht &#8211; etwa bei Langzeitlinsen -, ist die gründliche Reinigung besonders wichtig.</li>



<li>Bei trockener Heizungsluft, empfindlichen Augen oder klirrender Kälte gelegentliche Linsenpausen einlegen, um trockene Augen zu vermeiden.</li>



<li>Wer in der Erkältungszeit zur Brille greift, sollte diese regelmäßig mit lauwarmem Wasser und etwas Spülmittel reinigen. So werden Keime von den Gläsern entfernt.</li>
</ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Irrläufer-Pakete: Nur bestellte Ware bezahlen</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/irrlaeufer-pakete-nur-bestellte-ware-bezahlen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 16:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Irrläufer-Pakete]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten &#8211; doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Für Verbraucher gilt: Wer nicht bestellte Ware erhält, kann meist selbst entscheiden, ob er sie behält, entsorgt oder zurückschickt. &#8222;Mit der reinen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten &#8211; doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.</strong></p>



<p>Für Verbraucher gilt: Wer nicht bestellte Ware erhält, kann meist selbst entscheiden, ob er sie behält, entsorgt oder zurückschickt. &#8222;Mit der reinen Entgegennahme der Sendung kommt im rechtlichen Sinne noch kein Kaufvertrag zustande&#8220;, sagt Céline-Estelle Zinkel, Rechtsexpertin bei der R+V Versicherung. Die Ware muss also nicht bezahlt werden &#8211; selbst wenn der Sendung eine Rechnung beiliegt oder der Händler zur Bezahlung auffordert. &#8222;Zudem besteht oftmals keine Pflicht, den Absender über den Erhalt zu informieren oder die Ware aufzubewahren&#8220;, ergänzt Zinkel. Möchte man den Irrläufer trotzdem zurücksenden, kann man sich an den Absender wenden. Seriöse Shops bieten in der Regel ein Retourenlabel an. Die Rücksendekosten trägt dann grundsätzlich der Händler.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Andere Regeln bei doppelter Lieferung</strong></h2>



<p>In einigen Fällen muss ein unerwünschtes Paket jedoch abgegeben werden. &#8222;Das ist beispielsweise der Fall, wenn es erkennbar für jemand anderes bestimmt war, etwa bei einem ähnlichen Namen&#8220;, erklärt R+V-Expertin Zinkel. Wurde ein bestellter Artikel doppelt geliefert, muss die zweite Sendung auf Aufforderung zurückgeschickt werden. Die Kosten für Rückversand oder Abholung trägt dabei ebenfalls der Händler. Zinkel rät deshalb, unerwünschte Pakete eine Zeitlang aufzubewahren. &#8222;Es kann sein, dass es sich um einen Zustellfehler handelt oder sich der Absender meldet.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>&#8222;Brushing&#8220;: Paketbetrug durch Datenmissbrauch</strong></h2>



<p>Neben harmlosen Irrläufern gibt es auch betrügerische Maschen. Beim sogenannten &#8222;Brushing&#8220; schicken Kriminelle gezielt Waren an Fremde. Anschließend veröffentlichen sie unter diesen Namen gefälschte Bewertungen. &#8222;Damit wird man unfreiwillig Teil eines Betrugs, oft in Verbindung mit unseriösen oder unangemessenen Produkten&#8220;, warnt Zinkel. Wer den Verdacht auf ein solches Brushing hat, sollte die Plattform sofort informieren. So kann der betreffende Verkäufer gesperrt werden. Am sichersten ist es Zinkel zufolge, die Annahme unbestellter Pakete direkt an der Haustür zu verweigern: &#8222;Dann wird die Adresse für Betrüger schnell uninteressant.&#8220;</p>



<p><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Grundsätzlich gilt: Der Händler muss nachweisen, dass etwas kostenpflichtig bestellt wurde.</li>



<li>Während bei bestellten Waren ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, gilt bei unbestellten Sendungen ein noch stärkerer Schutz: Da ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers kein Vertrag zustande kommt, kann er die Ware ohne Angabe von Gründen einfach behalten. Kommt eine Zahlungsaufforderung, genügt ein Widerspruch per E-Mail.</li>



<li>Wer den Absender der nicht bestellten Ware anschreibt, sollte klar formulieren. Höflichkeitsformeln wie &#8222;vielen Dank&#8220; unbedingt vermeiden &#8211; sie können als Zustimmung zum Kauf gewertet werden.</li>



<li>Um Datenmissbrauch vorzubeugen, sollten die Adresse und persönliche Angaben im Internet nicht öffentlich gemacht werden.</li>
</ul>



<p><em>Text: : R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Glatteisgefahr &#8211; tropfende Dachrinne schnell reparieren</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/glatteisgefahr-tropfende-dachrinne-schnell-reparieren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jan 2025 23:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen, Wohnen, Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Glatteisgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
		<category><![CDATA[tropfende Dachrinne]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorsicht Glatteis: Bei einer undichten Dachrinne kann sich das tropfende Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln. Ist der Boden gefroren, entsteht schnell eine Eisschicht &#8211; sie birgt Rutschgefahr für Passanten. Schäden an Dachrinnen sollten deshalb sofort repariert werden, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Rund um das Haus und auf angrenzenden Wegen Schnee zu schippen, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Vorsicht Glatteis: Bei einer undichten Dachrinne kann sich das tropfende Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln. Ist der Boden gefroren, entsteht schnell eine Eisschicht &#8211; sie birgt Rutschgefahr für Passanten. Schäden an Dachrinnen sollten deshalb sofort repariert werden, rät das Infocenter der R+V Versicherung.</strong></p>



<p>Rund um das Haus und auf angrenzenden Wegen Schnee zu schippen, damit niemand ausrutscht und stürzt, ist selbstverständlich. Was vielen nicht bewusst ist: Auch von einer tropfenden Dachrinne kann Gefahr ausgehen. &#8222;Ist die Dachrinne die Ursache von Glatteis und kommt es zu einem Unfall, können unter Umständen die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden. Denn sie haben die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt&#8220;, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.</p>



<p>Doch was bedeutet eigentlich Verkehrssicherungspflicht? Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen andere vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen. Das gilt ganz besonders im Winter. &#8222;Eine kleine Glatteisfläche ist oft schwer zu sehen &#8211; vor allem, wenn noch eine feine Schneeschicht darüber liegt&#8220;, so R+V-Experte Barthelmann. Wer ein Haus besitzt, muss solche Stellen sofort sichern, das Eis entfernen und die Ursache so schnell wie möglich beheben.</p>



<p><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ist die Dachrinne verstopft, kann sie überlaufen. Bei Frost entsteht ebenfalls schnell eine gefährliche Eisschicht. Deshalb ist es wichtig, die Rinne regelmäßig zu säubern und auf Schäden hin zu untersuchen.</li>



<li>Wer einen Winterdienst beauftragt hat, gibt die Haftung damit nicht komplett ab &#8211; es muss kontrolliert werden, ob alle Gefahren beseitigt sind.</li>



<li>Wenn eine Hausbesitzerin oder ein Hausbesitzer für einen Unfall haftet, springt in der Regel entweder die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.</li>
</ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bei Gewitter: Radtouren sofort unterbrechen</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/bei-gewitter-radtouren-sofort-unterbrechen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2024 15:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermischtes]]></category>
		<category><![CDATA[gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Gewitter]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
		<category><![CDATA[Radtour]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade losgeradelt und schon ziehen erste Gewitterwolken auf: Bei Blitz und Donner sollten Radfahrende ihren Ausflug sofort unterbrechen. Das Infocenter der R+V Versicherung rät zudem, Abstand zu den Zweirädern zu halten. Sonst sind schwere Verletzungen möglich. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 300.000 Blitze gezählt, die meisten Gewitter gab es in den Sommermonaten. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Gerade losgeradelt und schon ziehen erste Gewitterwolken auf: Bei Blitz und Donner sollten Radfahrende ihren Ausflug sofort unterbrechen. Das Infocenter der R+V Versicherung rät zudem, Abstand zu den Zweirädern zu halten. Sonst sind schwere Verletzungen möglich.</strong></p>



<p>Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 300.000 Blitze gezählt, die meisten Gewitter gab es in den Sommermonaten. Für Radfahrende wird es gefährlich, wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt. &#8222;Die Metallteile der Räder leiten elektrischen Strom&#8220;, sagt Ralf Weber, Sicherheitsexperte bei der R+V Versicherung. &#8222;Wer sein Rad während eines Blitzeinschlags berührt, riskiert schwere Verbrennungen oder sogar einen Herzstillstand.&#8220; Kein Wunder, denn die Spannung eines einzelnen Blitzes kann schnell einige 100 Millionen Volt und eine Stromstärke von mehreren 100.000 Ampere erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Bei nahendem Gewitter Schutz suchen</strong></h2>



<p>Doch wann ist ein Gewitter so nah, dass es zur Gefahr wird? Das lässt sich am Zeitabstand zwischen Blitz und Donnerschlag ablesen. Ist ein Gewitter weniger als zehn Kilometer entfernt, beträgt dieser Zeitabstand höchstens 30 Sekunden. Spätestens bei einer Entfernung von fünf Kilometern sollte man Schutz zu suchen. Am sichersten ist es unterhalb von Betonbrücken oder in Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage. Besonders gefährlich sind alleinstehende Bäume oder ein offenes Gelände. &#8222;Auf freier Fläche sollten Betroffene eine möglichst tiefgelegene Stelle suchen, in die Hocke gehen und sich klein machen. Denn die Gefahr, vom Blitz getroffen zu werden, ist sonst genauso groß wie für eine Metallstange, die an derselben Stelle steht&#8220;, erklärt R+V-Experte Weber: &#8222;Das Fahrrad sollte dabei unbedingt einige Meter entfernt stehen.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters:</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bei Gewitterwarnungen sollte die Fahrradtour am besten ausfallen. Alternativ eine Strecke mit Schutzmöglichkeiten wählen.</li>



<li>Grundsätzlich gilt bei Gewitter: Fernhalten von allem, was Strom leitet. Auch Menschen sollten drei bis fünf Meter Abstand voneinander halten und in die Hocke gehen.</li>



<li>Der Spruch &#8222;Eichen sollst Du weichen, Buchen sollst Du suchen&#8220; ist ein Mythos. Alle Bäume sind gefährlich, weil sie hoch sind und der Blitz schnell einschlagen kann.</li>



<li>Neben den Blitzen sind auch die Begleiterscheinungen von Gewittern gefährlich, etwa herumfliegende Äste.</li>
</ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://flensburgjournal.de/bei-gewitter-radtouren-sofort-unterbrechen/">Bei Gewitter: Radtouren sofort unterbrechen</a> erschien zuerst auf <a href="https://flensburgjournal.de">Flensburgjournal</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sind Wertsachen im Bankschließfach versichert?</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/sind-wertsachen-im-bankschliessfach-versichert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Feb 2024 23:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Bankschließfach]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wertsachen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Münzen, Schmuck oder wichtige Dokumente: Aus Angst vor Einbruch deponieren viele Menschen ihre Wertsachen in Bankschließfächern. Doch wer bezahlt den Schaden, wenn die Bank selbst ausgeraubt wird? Das R+V-Infocenter rät, den Versicherungsschutz zu prüfen. Vor Diebstahl und Einbruch hat jeder vierte Deutsche große Angst, das zeigt eine repräsentativen R+V-Studie. Mit gutem Grund: 2022 kam es [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Münzen, Schmuck oder wichtige Dokumente: Aus Angst vor Einbruch deponieren viele Menschen ihre Wertsachen in Bankschließfächern. Doch wer bezahlt den Schaden, wenn die Bank selbst ausgeraubt wird? Das R+V-Infocenter rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.</strong></p>



<p>Vor Diebstahl und Einbruch hat jeder vierte Deutsche große Angst, das zeigt eine repräsentativen R+V-Studie. Mit gutem Grund: 2022 kam es durchschnittlich 180mal pro Tag zu einem Einbruch &#8211; binnen Jahresfrist ist die Zahl der Einbrüche laut BKA um mehr als 20 Prozent gestiegen. Doch wie sich schützen? &#8222;Nur wenige Menschen haben einen eigenen Tresor zu Hause. Deshalb kann es sinnvoll sein, wertvolle Gegenstände und wichtige Unterlagen in einem Bankschließfach zu lagern&#8220;, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Versicherungsschutz vorher prüfen</strong></h2>



<p>Die R+V-Expertin empfiehlt vorab zu klären, wer für mögliche Schäden oder Verluste aufkommt: &#8222;Die Banken handhaben das unterschiedlich.&#8220; Einige Kreditinstitute bieten den Versicherungsschutz über die bankeigene Sachversicherung an. Dieser ist aber oft auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Andere Banken vermitteln eine spezielle Versicherung für den Inhalt von Bankschließfächern. Diese gilt dann in der Regel auch für Bargeld bis zur vereinbarten Höhe.</p>



<p>Versicherungsschutz für das Bankschließfach kann auch eine Hausratversicherung bieten. &#8222;Das ist inzwischen oft der Fall, allerdings meist ebenfalls mit Begrenzung der Schadensumme&#8220;, sagt Nicole Günter. Ihre Empfehlung: eine detaillierte Liste anfertigen und die Gegenstände fotografieren, die im Schließfach lagern. Auf dieser Basis können die Versicherungen prüfen, wie hoch der Schutz sein muss. &#8222;Im Schadenfall vereinfacht das den Nachweis der Wertgegenstände&#8220;, erklärt die Expertin. Sie rät auch dazu, die Liste immer wieder zu aktualisieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Für die Versicherungen sind die Wiederbeschaffungswerte der eingelagerten Gegenstände entscheidend. Liebhaberwerte oder ideelle Werte von Erinnerungsstücken werden nicht ersetzt.</li>



<li>Eine spezielle Kundenschließfachversicherung bietet sich vor allem dann an, wenn sehr hohe Werte im Schließfach lagern.</li>



<li>Für den Nachweis im Schadenfall können Versicherte auch Rechnungen, Expertisen und Zertifikate nutzen. Diese sollten sie aber auf keinen Fall im Schließfach aufbewahren, sondern getrennt von den Wertgegenständen.</li>
</ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/kaputt-oder-verschwunden-umzugsschaeden-sofort-melden/</link>
					<comments>https://flensburgjournal.de/kaputt-oder-verschwunden-umzugsschaeden-sofort-melden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jun 2023 15:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
		<category><![CDATA[Umzug]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugsschäden]]></category>
		<category><![CDATA[versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um &#8211; und jeder fünfte engagiert dafür ein Unternehmen. Doch auch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://flensburgjournal.de/kaputt-oder-verschwunden-umzugsschaeden-sofort-melden/">Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden</a> erschien zuerst auf <a href="https://flensburgjournal.de">Flensburgjournal</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.</strong></p>



<p>Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um &#8211; und jeder fünfte engagiert dafür ein Unternehmen. Doch auch geübte Möbelpacker lassen einmal eine Kiste fallen oder zerkratzen das Parkett. &#8222;Solche Schäden sind meist über das Umzugsunternehmen versichert&#8220;, sagt Andreas Huber, Logistik-Experte bei der R+V Versicherung. &#8222;Damit sie die Schäden bezahlt bekommen, müssen sich Betroffene allerdings schnell mit der Spedition in Verbindung setzen.&#8220;</p>



<p>Huber rät deshalb, das Hab und Gut sofort zu untersuchen &#8211; auch wenn sich direkt nach dem Umzug die Aufgaben türmen. &#8222;Wenn Schäden äußerlich gut erkennbar sind oder gar ein Stück fehlt, haben Kundinnen und Kunden nur bis zum nächsten Tag Zeit. Dann müssen sie den Schaden melden, schriftlich oder per E-Mail.&#8220; Bei äußerlich nicht sichtbaren Beschädigungen gilt eine Frist von 14 Tagen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine verpackte Vase einen Sprung hat, der Karton von außen aber nicht beschädigt ist. Nach Ablauf der Rügefrist erlöschen die Schadenersatzansprüche, Kundinnen und Kunden müssen die Kosten selbst tragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Umzugsgut ist meist zum Zeitwert versichert</strong></h2>



<p>Wichtig zu wissen: Geschädigte bekommen grundsätzlich nur den Zeitwert ersetzt &#8211; und dieser kann nach ein paar Jahren schon sehr gering sein. Bei besonders wertvollen Stücken kann es sich deshalb lohnen, zusätzlich eine Transportversicherung über das Umzugsunternehmen abzuschließen, mit der man sein Hab und Gut zum Neuwert versichern kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Nicht jeder Schaden wird ersetzt</strong></h2>



<p>Es gibt auch Ausnahmen von der Haftung: &#8222;Das Umzugsunternehmen haftet beispielsweise nicht, wenn eine Kundin oder ein Kunde die Sachen selbst unzureichend eingepackt hat&#8220;, erklärt R+V-Experte Huber. Wer etwa Zerbrechliches nicht genügend polstert, kann das Unternehmen nicht dafür verantwortlich machen, wenn es als Scherbenhaufen in der neuen Wohnung ankommt. Auch für Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere und Urkunden müssen Umzugsunternehmen nicht geradestehen &#8211; ebenso wenig wie für lebende Tiere oder Pflanzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters:</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Manchmal fallen Verluste oder Beschädigungen bereits während des Umzugs auf. Dann ist es wichtig, die Mängel auf einer Quittung zu vermerken oder auf dem Arbeitsschein, den sich die Möbelpacker als Leistungsnachweis unterschreiben lassen.</li>



<li>Bei besonders wertvollen Gegenständen kann es sinnvoll sein, den Einpack-Service des Umzugsunternehmens zu nutzen. Dann übernimmt dieses die vollständige Haftung bei Beschädigungen.</li>



<li>Für Erinnerungsstücke und Fotos, die lediglich einen emotionalen Wert haben, gibt es keinen oder nur einen geringen finanziellen Ersatz. Alternative: im eigenen Auto transportieren.</li>
</ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
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		<title>Kühl, aber muffig: Klimaanlage im Auto regelmäßig warten</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/kuehl-aber-muffig-klimaanlage-im-auto-regelmaessig-warten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Apr 2023 22:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rund ums Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaanlage]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
		<category><![CDATA[Wartung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn die Temperatur steigt, kommt in vielen Autos wieder die Klimaanlage zum Einsatz. Bisweilen verbreitet sich mit der kühlen Luft jedoch auch ein muffig-fauliger Geruch. Das Infocenter der R+V Versicherung empfiehlt eine rechtzeitige Wartung, da die übelriechenden Keime und Pilze auch die Gesundheit schädigen können. Während des Betriebs der Klimaanlage entsteht Kondenswasser. Vermischt sich die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Wenn die Temperatur steigt, kommt in vielen Autos wieder die Klimaanlage zum Einsatz. Bisweilen verbreitet sich mit der kühlen Luft jedoch auch ein muffig-fauliger Geruch. Das Infocenter der R+V Versicherung empfiehlt eine rechtzeitige Wartung, da die übelriechenden Keime und Pilze auch die Gesundheit schädigen können.</strong></p>



<p>Während des Betriebs der Klimaanlage entsteht Kondenswasser. Vermischt sich die Feuchtigkeit mit Staub und Schmutzpartikeln, bildet sich eine Art Schlacke. Diese ist ein idealer Nährboden für Pilze und Bakterien, die nicht nur unangenehm riechen, sondern auch Allergien oder Atemwegsbeschwerden auslösen können. &#8222;Der Gestank tritt häufig nach den Wintermonaten auf&#8220;, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. &#8222;Dann hilft nur eine professionelle Grundreinigung in einer Kfz-Werkstatt samt Desinfektion. Idealerweise sollte die Anlage jedes Jahr gewartet werden, um Bakterien und Pilzen vorzubeugen.&#8220;</p>



<p>Was viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht wissen: Die Wartung der Klimaanlage ist nicht immer Bestandteil einer Fahrzeuginspektion. Sie sollte daher in der Werkstatt konkret beauftragt werden. Bei der Wartung wird zudem Kältemittel aufgefüllt, das im Regelbetrieb ein Stück weit verloren geht &#8211; die Klimaanlage kühlt dann nicht mehr optimal. &#8222;Am besten sollte das System vor dem Sommer gereinigt werden. Dann ist die Klimaanlage rechtzeitig vor der Hitzeperiode voll funktionstüchtig&#8220;, rät R+V-Experte Kretschmer.</p>



<p><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die richtige Nutzung kann die Klimaanlage schonen: Wird sie einige Minuten vor Ende der Fahrt ausgeschaltet, kann der Verdichter der Anlage &#8222;normal&#8220; abschalten und wird nicht plötzlich durch Strommangel unterbrochen. Das verlängert die Lebensdauer des Systems.</li>



<li>Neben der Wartung der Klimaanlage empfiehlt sich ein regelmäßiger Wechsel des Innenraumfilters &#8211; am besten ebenfalls einmal pro Jahr. Denn auch hier können sich Pilze und Bakterien bilden. Zudem wirken verschmutzte Filter nicht mehr und lassen Feinstaub in den Innenraum.</li>
</ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Foto: Envato.com</em></p>
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		<title>Sicher ist sicher: Kontoauszüge nicht sofort wegwerfen</title>
		<link>https://flensburgjournal.de/sicher-ist-sicher-kontoauszuege-nicht-sofort-wegwerfen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Apr 2022 17:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbewahrungsfristen]]></category>
		<category><![CDATA[Kontoauszüge]]></category>
		<category><![CDATA[R+V Infocenter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein kurzer Blick auf den Kontostand und größere Abbuchungen &#8211; dann sind Kontoauszüge für viele Bankkunden abgehakt. Damit Verbraucher zurückliegende Zahlungen schnell nachweisen können, rät das Infocenter der R+V Versicherung jedoch, die Auszüge einige Jahre lang aufzubewahren. Privatpersonen sind in der Regel nicht verpflichtet, Kontoauszüge aufzubewahren. &#8222;Es macht jedoch Sinn, die Kontoauszüge zumindest elektronisch abzulegen&#8220;, [&#8230;]</p>
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<p><strong>Ein kurzer Blick auf den Kontostand und größere Abbuchungen &#8211; dann sind Kontoauszüge für viele Bankkunden abgehakt. Damit Verbraucher zurückliegende Zahlungen schnell nachweisen können, rät das Infocenter der R+V Versicherung jedoch, die Auszüge einige Jahre lang aufzubewahren.</strong></p>



<p>Privatpersonen sind in der Regel nicht verpflichtet, Kontoauszüge aufzubewahren. &#8222;Es macht jedoch Sinn, die Kontoauszüge zumindest elektronisch abzulegen&#8220;, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. &#8222;Sie erleichtern den Zahlungsnachweis &#8211; etwa bei verspäteten Mahnungen oder nachträglichen Reklamationen.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Nachweis für Zahlungen</strong></h2>



<p>Forderungen aus den meisten Alltagsgeschäften verjähren erst nach drei Jahren. Gezählt wird dabei grundsätzlich ab Ende des Jahres. In der Praxis heißt das: Falls ein Händler innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf noch eine Mahnung für eine angeblich nicht bezahlte Rechnung verschickt, können sich Käufer nicht pauschal auf die Verjährung berufen. &#8222;In einem solchen Fall dient der Kontoauszug als schneller Beweis für eine Zahlung&#8220;, erklärt R+V-Experte Nuß. Diese Drei-Jahres-Frist gilt auch für Mieten oder Versicherungsbeiträge. Für den Fall einer Reklamation oder eines Umtauschs ist es ebenfalls sinnvoll, die Kontoauszüge aufzuheben. &#8222;Kassenbons sind dann oft nicht mehr zur Hand oder nicht mehr lesbar.&#8220;</p>



<p>Eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen gibt es zudem in einem Ausnahmefall: Wer für Arbeiten am eigenen Haus oder Grundstück einen Handwerker beauftragt, sollte den Kontoauszug zur Zahlung mindestens zwei Jahre aufheben &#8211; es gibt eine Aufbewahrungsfrist für &#8222;beweiskräftige Unterlagen&#8220;, die dem Finanzamt vorgelegt werden können. &#8222;Tatsächlich lohnt es sich bei bauwerksbezogenen Handwerkerrechnungen, die dazugehörigen Kontoauszüge fünf Jahre aufzuheben. Denn so lange können Bauherren Mängel geltend machen&#8220;, sagt R+V-Experte Nuß.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Tipps des R+V-Infocenters:</strong></h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro gilt auch bei Privatpersonen für bestimmte Kontoauszüge eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.</li><li>Kontoauszüge sind in der Regel zwölf Monate lang am Kontoauszugdrucker oder über das Online-Banking abrufbar. Ältere Auszüge können sich Verbraucher oft gegen Gebühren in ihrer Bankfiliale ausdrucken lassen.</li><li>Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner sind in der Steuererklärung absetzbar. Das Finanzamt kann dafür jedoch Kontoauszüge als Nachweis anfordern. Auch Online-Auszüge sind gültig. Es empfiehlt sich insoweit, die Kontoauszüge zumindest so lange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid eingetroffen beziehungsweise die Einspruchsfrist abgelaufen ist.</li><li>Nicht mehr benötigte Kontoauszüge sollten Verbraucher schreddern. Wer Papier nur durchreißt, macht die Daten damit nicht unkenntlich. Unbefugte könnten die Kontoinformationen für kriminelle Zwecke nutzen.</li><li>Gut zu wissen: Alte Kontoauszüge aus dem Kontoauszugdrucker gehören in den Restmüll, nicht in die Altpapiertonne. Das Thermopapier lässt sich nicht recyceln.</li></ul>



<p><em>Pressemitteilung R+V Infocenter<br>Bild: Envato.com</em></p>
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