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	<title>Rente Archive - Flensburgjournal</title>
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		<title>Mit welcher Rente zählt man heute zur Mittelschicht?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermischtes]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Mittelschicht zu gehören, gilt für viele Menschen als Maßstab für ein gutes Leben. Doch was bedeutet das in der Rente – und wie hoch sollte diese dafür wohl sein? Ein Leben in der Mittelschicht – das klingt nach einer Wohnung in guter Lage, nach einem verlässlichen Einkommen, das den Alltag sichert; nach einem Wocheneinkauf [&#8230;]</p>
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<p>Zur Mittelschicht zu gehören, gilt für viele Menschen als Maßstab für ein gutes Leben. Doch was bedeutet das in der Rente – und wie hoch sollte diese dafür wohl sein?</p>



<p>Ein Leben in der Mittelschicht – das klingt nach einer Wohnung in guter Lage, nach einem verlässlichen Einkommen, das den Alltag sichert; nach einem Wocheneinkauf ohne ständigen Blick ins Portemonnaie, nach einem spontanen Restaurantbesuch, nach einem Urlaub einmal im Jahr, vielleicht auch nach einem Auto vor der eigenen Haustür. Zusammengefasst: nach der Gewissheit, dass unerwartete Ausgaben nicht sofort zu einem Problem werden.&nbsp;Doch was heißt das finanziell konkret – und vor allem für den Ruhestand?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer darf sich zur Mittelschicht dazuzählen?</h2>



<p>Laut Aussage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) orientiert sich die Definition „Mittelschicht“ am mittleren Einkommen der Gesellschaft. Dieses liegt für Singles bei rund 1.850 Euro netto im Monat. Wer zwischen 80 und 150 Prozent dieses Werts verdient, zählt nach aktuellen Berechnungen dieses Instituts zur Mittelschicht – also grob zwischen 1.500 und 3.500 Euro netto.</p>



<p>Innerhalb dieser Spanne wird jedoch noch weiter unterschieden. Am unteren Rand geht es oft vor allem darum, den Alltag zu bewältigen. In der Mitte bleibt Spielraum für Rücklagen. Am oberen Rand wird substanzieller Vermögensaufbau möglich. Wer zur Mittelschicht gehören will, muss also auch im Alter ein Einkommen erreichen, das in diese Größenordnung passt.</p>



<p>Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und eines Rentensystems, das unter dem Druck der alternden Bevölkerung steht, braucht es nicht viel Phantasie, um zu erkennen: Die wenigsten werden im Ruhestand wohl ein Einkommen in dieser Höhe erreichen. „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter“, so äußerte sich im April 2026 unser Bundeskanzler Friedrich Merz, und ergänzte: „Sie wird nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mit dem Eintritt in die Rente drohen harte Einbußen</h2>



<p>Das bestätigen auch aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung. Demnach liegt die durchschnittliche Altersrente aktuell bei gerade einmal 1.150 Euro monatlich. Über alle Rentner hinweg beträgt der durchschnittliche Zahlbetrag rund 1.289 Euro. Selbst die sogenannte Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen kommt netto auf etwa 1.600 Euro im Monat.&nbsp;</p>



<p>Das bedeutet: Selbst wer ein langes Erwerbsleben ohne größere Brüche hinter sich hat, erreicht oft nicht das Einkommensniveau, das für ein Leben in der Mittelschicht nötig wäre. Hinzu kommt, dass viele Erwerbsbiografien heute weniger geradlinig verlaufen als früher. Phasen mit Teilzeit, Kindererziehung oder niedrigeren Einkommen drücken die späteren Ansprüche.&nbsp;</p>



<p>Die Lebenshaltungskosten steigen stetig an. Besonders Mieten und Ausgaben für Gesundheit oder Pflege können im Alter stark ins Gewicht fallen. In den gesunden Jahren zu Beginn der Rente kann der Finanzbedarf sogar höher ausfallen. Viele Rentner möchten sich gern noch mal richtig etwas gönnen: Ein Wohnmobil, Reisen in ferne Länder oder regelmäßige Restaurantbesuche sind typische Beispiele für „heimliche Wünsche“ dieser Menschen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie kann man die Rentenlücke schließen?</h2>



<p>Für viele der künftigen Rentner führt deshalb kein Weg an zusätzlicher Vorsorge vorbei. Wer nicht über eine schon abbezahlte Immobilie verfügt oder kein größeres Erbe erwarten darf, muss den Einkommensverlust im Alter aus eigenen Ersparnissen auffangen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von der sogenannten Rentenlücke. Gemeint ist die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen im Ruhestand und den Ausgaben, die nötig sind, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.</p>



<p>Als Orientierung gilt: Im Alter sollten etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Wie groß die Lücke tatsächlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, die zu erwartenden Einnahmen – etwa aus der gesetzlichen Rente – den voraussichtlichen Ausgaben gegenüberzustellen. Die Differenz zeigt, wie viel zusätzlich benötigt wird.</p>



<p>Um diese Lücke zu schließen, ist eine langfristige Geldanlage am Kapitalmarkt ein zentraler Baustein. Besonders Aktien haben sich als Mittel zur Altersvorsorge bewährt. Börsengehandelte Indexfonds (ETFs), die eine breite Diversifikation bieten, gelten dabei als kostengünstige und flexible Option. Regelmäßige Sparpläne helfen zudem, aktuelle Marktschwankungen auszugleichen, und können bei Bedarf an wechselnde Einkommen angepasst werden.&nbsp;</p>



<p>Ein „zu spät“ gibt es übrigens nicht: Auch wer schon „mittendrin“ (Ü50) ist, kann nachweislich noch beträchtliches Vermögen aufbauen. Zumindest so viel, dass der jährliche Sommerurlaub auch in der Rente noch drin ist.</p>



<p>Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Finanzfachmann Ihres Vertrauens (etwa bei Ihrer Hausbank) über Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten, wie Sie auch privat für eine auskömmliche Rente vorsorgen können.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
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		<title>Das Alter im sonnigen Ausland verbringen – testamentarisch vorsorgen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2025 15:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ihr gutes Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnsitz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele von Ihnen kommen nun aus dem Urlaub zurück und so mancher überlegt sich, seinen Wohnsitz ganz oder jedenfalls in den Wintermonaten ins sonnige Ausland zu verlegen. „Immer mehr Rentner und Rentnerinnen setzen ihren Traum vom Ruhestand unter Palmen in die Tat um“, so las ich kürzlich, und dass der Umstand, ob man dauerhaft oder [&#8230;]</p>
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<p>Viele von Ihnen kommen nun aus dem Urlaub zurück und so mancher überlegt sich, seinen Wohnsitz ganz oder jedenfalls in den Wintermonaten ins sonnige Ausland zu verlegen. „Immer mehr Rentner und Rentnerinnen setzen ihren Traum vom Ruhestand unter Palmen in die Tat um“, so las ich kürzlich, und dass der Umstand, ob man dauerhaft oder nur vorübergehend im Ausland lebe, Auswirkungen auf die Rente habe. In dem Artikel fehlte mir der Hinweis, dass dies auch einschneidende Rechtswirkungen auf das Erben und Vererben hat.</p>



<p>Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (Eu-ErbVO), die für uns Deutsche gilt, richtet sich das gesetzlich anzuwendende Erbrecht nicht nach unserer deutschen Staatsangehörigkeit, sondern danach, wo wir zum Zeitpunkt unseres Todes unseren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten – und dies muss nicht Deutschland sein!</p>



<p>Wonach ist dieser „gewöhnliche Aufenthalt“ zu bestimmen? Dies erfolgt über eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Verstorbenen in den Jahren vor seinem Tod und dem Zeitpunkt seines Todes, in dem alle relevanten Tatsachen zu berücksichtigen sind, wie die Dauer und die Regelmäßigkeit des Aufenthaltes in dem betreffenden Staat sowie die damit zusammenhängenden Umstände und Gründe, wie persönliche Kontakte, Kontoverbindungen, Pflegemöglichkeiten/-Einrichtungen, etc., die erkennen lassen, dass er in dem Land nicht nur vorübergehend verweilt.</p>



<p>Sofern also Rentner und Rentnerinnen ihren Traum vom Ruhestand unter Palmen in die Tat umsetzen oder jedenfalls die Hälfte bzw. mehr als die Hälfte des Jahres außerhalb Deutschlands verbringen, ist das Erbrecht des Landes anwendbar, in dem der Verstorbene eben diesen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte! Dies kann z. B. spanisches, portugiesisches, griechisches oder italienisches Erbrecht sein.</p>



<p>Die gerichtliche internationale Zuständigkeit für erbrechtliche Streitigkeiten haben dann die Gerichte des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.</p>



<p>Auch das anwendbare Erbrecht knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen an. Dieses Recht gilt nicht nur für die gesetzliche Erbfolge, sondern auch für die Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen.</p>



<p>Die Eu-ErbVO sieht aber die Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts des Erblassers vor, also bei deutscher Staatsangehörigkeit kann im Testament oder im Erbvertrag vorsorglich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts bestimmt werden. Dann gilt auch bei einem Versterben z.&nbsp;B. in Spanien, Italien, Portugal oder Frankreich etc., selbst wenn dort unser gewöhnlicher Aufenthalt gewesen sein sollte, durch die im Testament bzw. Erb­vertrag getroffene Rechtswahl nach wie vor deutsches Erbrecht. Von dieser Rechtswahl-Möglichkeit machen nach meiner Erfahrung viel zu wenige Menschen Gebrauch.</p>



<p>Gerade im Alter verschieben sich die Bedürfnisse nach Ruhe, Wärme und „Entschleunigung“. Hinzu kommen gesundheitliche Gründe und natürlich die Tatsache, durch den Renteneintritt völlig frei über die eigene Zeit verfügen zu können. Das Haus wird verkauft, eine Wohnung bezogen, die man ja jederzeit abschließen kann, um der dunklen, nassen Jahreszeit hier zu entfliehen und um über viele Monate oder auch dauerhaft bzw. nahezu ganzjährig in einer erworbenen oder gemieteten Wohnung im warmen Ausland sein Leben zu verbringen. Auch wenn man sich dies früher nicht vorstellen konnte, kann sich plötzlich oder auch „schleichend“ ein nahezu dauerhafter Aufenthaltswechsel in ein anderes wärmeres Land ergeben. Darum sollten auch vorhandene alte Testamente auf diese veränderten Gegebenheiten regelmäßig überprüft werden. Eine solche Rechtswahl zum deutschen Erbrecht kann ggf. auch in einem zusätzlichen Ergänzungstestament festgeschrieben werden.</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="800" height="751" src="https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2024/10/Czubayko.jpg" alt="" class="wp-image-80931" srcset="https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2024/10/Czubayko.jpg 800w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2024/10/Czubayko-300x282.jpg 300w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2024/10/Czubayko-768x721.jpg 768w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2024/10/Czubayko-447x420.jpg 447w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2024/10/Czubayko-696x653.jpg 696w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /><figcaption class="wp-element-caption">Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Czubayko
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei KH&#038;S Dr. Kruse, 
Hansen &#038; Sielaff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare,
Stuhrsallee 35, 24937 Flensburg
Tel. 0461 - 5 20 77 0</figcaption></figure>



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