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	<title>Ratgeber Trauer Archive - Flensburgjournal</title>
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		<title>Was bei einem Todesfall zu bedenken ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 00:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Trauer]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber Trauer]]></category>
		<category><![CDATA[Todesfälle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Tod ist das unausweichliche Ende unseres Lebens, das wir manchmal mehr, aber meistens viel zu wenig im Auge haben. Es fällt schwer, über ihn nachzudenken, sich vorzustellen, wie man einen geliebten Menschen verliert oder wie sich der eigene Tod ereignen wird. Wenn dann eines Tages doch die Situation eintritt, in der wir mit dem [&#8230;]</p>
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<p>Der Tod ist das unausweichliche Ende unseres Lebens, das wir manchmal mehr, aber meistens viel zu wenig im Auge haben. Es fällt schwer, über ihn nachzudenken, sich vorzustellen, wie man einen geliebten Menschen verliert oder wie sich der eigene Tod ereignen wird. Wenn dann eines Tages doch die Situation eintritt, in der wir mit dem Tod konfrontiert werden, wird uns bewusst, dass der Tod nicht nur bloßer Endpunkt, sondern ein Teil unseres Lebens ist, der gestaltet werden will.<br>Diese Seiten sollen Sie bei der Gestaltung von Aussegnung und Trauerfeier unterstützen. Sie finden unter www.trauernetz.de eine Sammlung zentraler Fragestellungen, Hilfestellungen für die ersten Schritte und organisatorische Überlegungen sowie praktische Ratschläge zum Thema.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Aussegnung gleich nach dem Tod</h2>



<p>Wann hört für mich das Leben auf?<br>Möchte ich nach Eintritt des Todes eine Zeit der Stille und Sammlung?<br>Will ich neben das Totenbett ein Kreuz stellen, eine Kerze anzünden?<br>Möchte ich andere in diesem Augenblick dabei haben? Wen will ich rufen, dass er/sie mit mir die Zeit des Abschiednehmens teilt? (Verwandte, Freunde, Nachbarn, gute Bekannte, den Arzt, die Krankenschwester)<br>Möchte ich einen Pfarrer / eine Pfarrerin dazu rufen, ihn um ein Gebet und tröstende Worte bitten?<br>Habe ich selbst gute Worte, eine Bibel, ein Gesangbuch, eine gute Musik?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die ersten Schritte</h2>



<p>Im Sterbefall ist ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus.<br>Wen will ich weiterhin sofort benachrichtigen, wer soll es erst morgen erfahren?<br>Möchte ich bei der Einsargung und Abholung dabei sein? Möchte ich in diesem Augenblick jemanden bei mir haben? Möchte ich für diese Zeit einen Pfarrer, eine Pfarrerin kommen lassen? Ist diese traditionelle Form der Aussegnungsfeier an meinem Wohnort noch guter Brauch?<br>Begleitung in der Trauer, Organisation der Trauerfeier: Welches Pfarramt ist für mich zuständig? An welchem Tag und zu welcher Stunde sollte die Trauerfeier am besten sein, damit jede und jeder Zeit und Muße hat, das Wesentliche vorzubereiten und in Ruhe anzukommen?<br>Kann ich sofort mit dem Pfarr-amt und Bestattungsinstitut Ort, Tag und Uhrzeit der Trauerfeier vereinbaren, damit ich den Termin gleich weitersagen kann?<br>Welches Standesamt ist zuständig? (Hinweis: Der Sterbefall ist beim Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. Das zuständige Standesamt ist nicht immer das am Hauptwohnsitz des Verstorbenen, sondern das, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat.)<br>Habe ich die wichtigsten Dokumente, die ich für die Sterbepapiere und das Standesamt brauche? Es wäre doch hilfreich, hier genau zu benennen, welche Papiere es sind, die gebraucht werden!</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="800" height="510" src="https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2022/04/Friedhof_Adelby_20150010.jpg" alt="" class="wp-image-70483" srcset="https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2022/04/Friedhof_Adelby_20150010.jpg 800w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2022/04/Friedhof_Adelby_20150010-300x191.jpg 300w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2022/04/Friedhof_Adelby_20150010-768x490.jpg 768w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2022/04/Friedhof_Adelby_20150010-696x444.jpg 696w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2022/04/Friedhof_Adelby_20150010-659x420.jpg 659w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Art und Ort der Bestattung</h2>



<p>Hat sich der/die Verstorbene dazu geäußert, wie und wo er begraben werden will?<br>Besteht bereits bei einem Bestattungsunternehmen ein Vorsorgevertrag?<br>Wie soll der Körper hergerichtet und behandelt werden?<br>Welche Kleidung soll der/die Verstorbene tragen, wenn er im Sarg liegt?<br>Habe ich mich schon für eine Sargausstattung entschieden und wie viel Geld will ich dafür ausgeben?<br>Möchte ich eine Erdbestattung?<br>Ist ein Grab vorhanden: Müssen dort Ruhefristen eingehalten oder verlängert werden? (Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung)<br>Ist kein Grab vorhanden: Muss ich den Friedhof wählen, der zum Wohnort gehört oder gibt es in meinem Fall eine Ausnahme von dieser üblichen Regel? (Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung)<br>Stehen mehrere Grabstellen zur Auswahl. Wer geht mit und wählt mit mir aus? Wenn ich mich für eine Feuerbestattung entschieden habe: Will ich eine Beisetzung der Urne in der Erde? In einem bestehenden Familiengrab oder speziellen Urnengrab? Will ich eine Beisetzung der Urne in einer Nische oder Urnenwand? Gibt es das auf meinem Friedhof? Will ich eine anonyme Seebestattung und wähle diese Form aus einem besonderen Grund? Möchte ich den Pfarrer / die Pfarrerin nur bei der Trauerfeier oder ein bis drei Wochen später auch noch einmal bei der Urnenbeisetzung dabei haben? Wer soll sonst noch bei der Urnenbeisetzung mitgehen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zur Vorbereitung der Trauerfeier</h2>



<p>Will ich mir bei den folgenden Schritten von den professionellen Bestattungsunternehmen helfen lassen? Welche Teile davon will ich evtl. selbst übernehmen? Was will ich anderen überlassen?<br>Möchte ich eine Traueranzeige in die Zeitung setzen? Wähle ich ein Bibelwort als Überschrift? Wer sind die Angehörigen, die dabei genannt werden sollen und in welcher Reihenfolge? Möchte ich private Todesanzeigen verschicken? Was soll darauf stehen? Wer soll es drucken, wann muss es fertig sein? Wer hat und schreibt die Adressen und sorgt für den Versand?<br>Möchte ich viele Blumen am Grab oder möchte ich darum bitten, dass man statt Blumen auch für einen Zweck spenden kann, der dem/der Verstorbenen wichtig war?<br>Will ich Blumen auf dem Sarg?<br>Möchte ich einen Kranz in Auftrag geben, und was soll auf der Schleife stehen?<br>Möchte ich zur Trauerfeier eine Blume in der Hand halten?<br>Möchte ich Musik haben, die live gespielt wird oder von einem Tonträger kommt?<br>Welche Musik hat der/die Verstorbene besonders geliebt? Welche Musik kann mir helfen, mit der Trauer zurecht zu kommen?<br>Wenn der/die Verstorbene an zwei entfernten Orten mehrere Verwandte hat und weit entfernt beigesetzt wird: Will ich eine Trauerfeier in der Kirche oder Aussegnungshalle hier am Ort oder dort, wo die Beisetzung erfolgt. Brauche ich beides?<br>Möchte ich zur Trauerfeier in der Gemeindekirche sein? (In katholischen Gemeinden ist dies guter Brauch. Inzwischen biet en auch einige evangelische Gemeinden eine Trauerfeier in ihrer Gemeindekirche an auch dann, wenn der Friedhof weiter entfernt ist.)</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere organisatorische Überlegungen</h2>



<p>Wen muss ich vom Todesfall informieren? Mit dem Arbeitgeber des/der Verstorbenen ist die Übergabe von persönlichen Sachen aus dem Büro abstimmen. Der Krankenkasse ist die Sterbeurkunde zuzuschicken.<br>Bezog der/die Verstorbene Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher im Abonnement? Wie sind die Kündigungsfristen?<br>War der/die Verstorbene Mitglied in einem Verein? Auch hier steht die Kündigung an.<br>Welche Versicherungen hatte der/die Verstorbene abgeschlossen? Welche Versicherungen muss ich informieren (Lebensversicherung – Mitteilungsfrist beachten), welche muss ich kündigen?<br>Soll ich den Telefonbucheintrag ändern, das Telefon um- oder abmelden?<br>Vorsicht: Nach Erscheinen von Todesanzeigen werden häufig Betrüger und Einbrecher aktiv.<br>Deshalb: Bezahlen Sie keine Rechnungen, die zweifelhaft erscheinen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Rechnungssteller auf und verlangen eine Vertragskopie.<br>Bitten Sie eine vertraute Person, während der Trauerfeier auf die Wohnung/Haus aufzupassen.</p>
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		<title>Der digitale Nachlass &#8211; Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Apr 2022 17:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Trauer]]></category>
		<category><![CDATA[digitaler Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburgische Notarkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber Trauer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeiten, einkaufen und kommunizieren &#8211; mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Arbeiten, einkaufen und kommunizieren &#8211; mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen. Rechtssicher lässt sich das in einer notariellen Vorsorgevollmacht oder einem notariellen Testament regeln. Daneben sorgt die sichere Hinterlegung von Zugangsdaten für einen schnellen und unkomplizierten Zugang der Erben zu Online-Konten.</strong></p>



<p>&#8222;Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es kein digitales Sondererbrecht gibt&#8220;, erklärt Eric Rauschenbach, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat unlängst bestätigt, dass auch der digitale Nachlass nach den allgemeinen Regelungen des Erbrechts zu beurteilen ist. &#8222;Die digitalen Lebensbereiche lassen sich sachgerecht mit den vorhandenen Normen der &#8218;analogen&#8216; Lebenswelt beurteilen&#8220; so Rauschenbach. Beispielsweise geht das Nutzungsrecht an Daten, die lokal auf einem Datenträger des Erblassers gespeichert sind, zusammen mit dem Eigentum am physischen Speichermedium auf die Erben über. Sind die Daten extern, z.B. auf einem fremden Server hinterlegt, werden die Erben nutzungsberechtigt durch automatischen Eintritt in den Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter. Die Grenze der Vererblichkeit von Daten ist allerdings erreicht, wenn diese höchstpersönliche Rechte des Erblassers betreffen. Denn nach dem Tod eines Menschen besteht dessen Persönlichkeitsschutz fort. &#8222;Diese Differenzierung ist allerdings keine Besonderheit des digitalen Nachlasses, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Wertungen des Gesetzgebers&#8220;, erläutert Rauschenbach.</p>



<p>Der digitale Nachlass kann daher in einer Vorsorgevollmacht oder im Testament geregelt werden, wobei sich für die Erstellung die Hinzuziehung einer Notarin oder eines Notars empfiehlt. Nicht zwingend notwendig, aber aus Gründen der Akzeptanz im Rechtsverkehr zweckmäßig, bietet sich in einer über den Tod hinaus wirksamen Vorsorgevollmacht die Aufnahme einer Regelung über die Verwaltung des digitalen Nachlasses durch den Bevollmächtigten an. Auch eine Vollmacht ausschließlich für den digitalen Bereich wäre denkbar. Im Verhältnis zum Bevollmächtigten kann der Vollmachtgeber sogar konkrete Anweisungen erteilen, wie mit den Daten oder einem Nutzungsverhältnis umgegangen werden soll.</p>



<p>Darüber hinaus können auch Regelungen zum digitalen Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag aufgenommen werden. Möchte man z.B. nicht, dass bestimmte Erben Einblick in besonders sensible Daten erhalten, wäre dies durch eine Auflage oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers in einem Testament festzuhalten. &#8222;So könnte z.B. der Testamentsvollstrecker angewiesen werden, dass gewisse Daten zu löschen oder konkrete Vertragsverhältnisse ohne vorherige Einsicht zu kündigen sind&#8220; führt Rauschenbach aus.</p>



<p>Damit den Erben der Zugang etwa zu einem E-Mail-Konto des Erblassers wesentlich erleichtert wird, kann sich die Auflistung aller Benutzerkonten, Passwörter und etwaig dazugehöriger Vertragsverhältnisse anbieten. Um diese wichtigen Informationen vor einem unberechtigten Zugriff zu schützen, sollten sie sicher aufbewahrt werden. &#8222;Von der Aufnahme sämtlicher Zugangsdaten z.B. in die Vorsorgevollmacht ist abzuraten, da bei jeder Änderung oder Ergänzung von Passwörtern neue Urkunden erforderlich würden&#8220;, erklärt Rauschenbach. Eine praktikablere Lösung wäre die Liste der Zugangsdaten auf einem verschlüsselten und passwortgeschützten lokalen Datenträger zu erfassen und das &#8222;Masterpasswort&#8220; einer Vertrauensperson zu übergeben. Hierfür kommen auch die Notarinnen und Notare in Betracht, die in einer sog. &#8222;digitalen Vorsorgevollmacht&#8220; angewiesen werden können, das Masterpasswort nur unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte Personen herauszugeben. Aufgrund der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht der Notarinnen und Notare wird dadurch ein besonders hohes Schutzniveau erreicht.</p>



<p><em>Pressemitteilung Hamburgische Notarkammer<br>Bild: Envato.com</em></p>
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