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	<title>Baby Archive - Flensburgjournal</title>
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		<title>Babys richtig vor Hitze schützen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jun 2025 10:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[AOK Nordwest]]></category>
		<category><![CDATA[Baby]]></category>
		<category><![CDATA[hitze]]></category>
		<category><![CDATA[Hitzeschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kleinkinder und Säuglinge vertragen heiße Temperaturen in Flensburg schlechter als Erwachsene Der erste Sommer mit dem Baby – eine schöne Zeit für viele Eltern. Wenn jedoch vor Hitzewellen in Flensburg gewarnt wird, sollten Eltern ganz besonders auf das Wohlbefinden der Kleinen achten. Denn Kleinkinder und Babys vertragen Hitze schlechter als Erwachsene und sind bei steigenden [&#8230;]</p>
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<h2 class="wp-block-heading">Kleinkinder und Säuglinge vertragen heiße Temperaturen in Flensburg schlechter als Erwachsene</h2>



<p>Der erste Sommer mit dem Baby – eine schöne Zeit für viele Eltern. Wenn jedoch vor Hitzewellen in Flensburg gewarnt wird, sollten Eltern ganz besonders auf das Wohlbefinden der Kleinen achten. Denn Kleinkinder und Babys vertragen Hitze schlechter als Erwachsene und sind bei steigenden Temperaturen schneller gefährdet. Ein Kind erzeugt beim Bewegen mehr Stoffwechselwärme als ältere Kinder oder ein Erwachsener. Gleichzeitig schwitzen Kleinkinder und Babys weniger und können ihren Körper deswegen schlechter abkühlen. Zudem ist ihre Hautoberfläche im Verhältnis zum Körpergewicht größer als bei Erwachsenen, daher können sie sich nur langsamer an Hitze anpassen. Die Folge ist, dass Babys und Kleinkinder schneller unter Hitzebeschwerden leiden. Sie dehydrieren schneller, ihre Haut ist anfälliger für einen Sonnenbrand und sie erleiden eher einen Hitzschlag. „Eine gute Faustregel zum Hitzeschutz ist: Je jünger das Kind ist, desto mehr muss es vor Hitze geschützt werden. Babys können sich selbst nicht helfen – ihr wichtigster Sonnen- und Hitzeschutz sind die Erwachsenen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Stefan Kölpin.</p>



<h3 class="wp-block-heading">An genug Flüssigkeit denken</h3>



<p>An heißen Tagen sollten Babys öfter gestillt oder mit Milchersatz versorgt werden. Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren brauchen bei normalen Temperaturen rund drei Viertel bis einen Liter Flüssigkeit pro Tag. Bei Temperaturen über 30 Grad kann es auch die doppelte bis dreifache Trinkmenge sein. Am besten eignen sich einmal pro Stunde Wasser oder ungesüßter Tee. Auf stark gesüßte Getränke wie Limonaden, Eistees oder Säfte sollte verzichtet werden. Zudem sollten die Getränke nicht eiskalt sein. Wichtig: Stillende Mütter brauchen bei Hitze auch mehr Flüssigkeit. Auch Lebensmittel mit hohem Wassergehalt wie frisches Obst, Gemüse &#8211; insbesondere Melonen und Gurken &#8211; oder eine kühle Suppe wie die sogenannte Gazpacho, können erfrischen.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="800" height="533" src="https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2025/06/BU1_Babys_Hitze_2025.jpg" alt="Babys richtig vor Hitze schützen" class="wp-image-83318" srcset="https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2025/06/BU1_Babys_Hitze_2025.jpg 800w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2025/06/BU1_Babys_Hitze_2025-300x200.jpg 300w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2025/06/BU1_Babys_Hitze_2025-768x512.jpg 768w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2025/06/BU1_Babys_Hitze_2025-630x420.jpg 630w, https://flensburgjournal.de/wp-content/uploads/2025/06/BU1_Babys_Hitze_2025-696x464.jpg 696w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /><figcaption class="wp-element-caption">Kleinkinder und Babys brauchen bei Hitze mehr Flüssigkeit, daher ist regelmäßiges Trinken an warmen Tagen in Flensburg besonders wichtig. Foto: AOK/Colourbox/hfr.</figcaption></figure></div>


<h3 class="wp-block-heading">Sonnenschutz für die Kleinen</h3>



<p>An heißen Tagen sollten Kinder nur in den kühleren Morgen- und Abendstunden im Freien spielen. Kinder unter einem Jahr dürfen sich gar nicht in der direkten Sonne aufhalten. Auch Kinder bis vier Jahre sollten an sonnigen Tagen zwischen 10 und 17 Uhr im Schatten oder im Haus bleiben, um sich vor Hitze und UVStrahlung zu schützen. Sinnvoll ist helle, leichte und eventuell UV-undurchlässige Bekleidung. Nicht vergessen: Kopfbedeckung, Sonnenbrille sowie Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30. „Für Babys sind allerdings hautbedeckende Kleidung oder Innenräume besser als Sonnencreme, denn ihre Haut ist noch sehr empfindlich“, sagt Kölpin.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gefahr Hitzschlag bei Kindern</h3>



<p>Sind Kinder bei Hitze zu lange oder zu intensiv aktiv, entsteht Hitzestress. Wird dieser nicht erkannt, kann es sogar zu einem Hitzschlag kommen. Typische Anzeichen für Hitzestress sind ein gerötetes Gesicht, starkes Schwitzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ohrensausen und Erschöpfung. Treten diese Symptome auf, ist es wichtig, dass der Organismus des Kindes wieder abkühlt &#8211; am besten in einem kälteren Raum. Kühle und feuchte Umschläge helfen dem Körper, die Temperatur zu senken. Gleichzeitig sollte das Kind möglichst viel trinken. Verbessert sich die Situation nicht, droht ein Hitzschlag. Dieser zeigt sich durch rote, heiße Haut ohne Schweiß, erhöhte Körpertemperatur und starke Kopfschmerzen. Ein Hitzschlag kann lebensbedrohlich werden. Im Zweifel sollte schnellstmöglich der Notdienst 112 gerufen werden.</p>



<p>Weitere Infos unter <a href="http://aok.de">aok.de</a> in der Rubrik Gesundheitsmagazin Familie in der Rubrik Babys &amp; Kleinkind oder beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit unter Hitze und Hitzeschutz.</p>



<p><em>Pressemitteilung AOK NordWest<br>Foto: AOK/Colourbox/hfr.</em></p>
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		<title>Versicherungscheck: So sichern Eltern ihren Nachwuchs richtig ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Sep 2024 22:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Baby]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Nachwuchs]]></category>
		<category><![CDATA[versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ist das Baby auf der Welt, haben die frischgebackenen Eltern alle Hände voll zu tun. Nicht nur mit Füttern, Wickeln oder Kuscheln. Elternsein bedeutet auch, Verantwortung für einen kleinen Menschen zu übernehmen. Dazu gehören organisatorische Dinge wie die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, das Ausfüllen vom Antrag auf Elternzeit oder sonstiger Papierkram. Was viele vergessen: [&#8230;]</p>
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<p>Ist das Baby auf der Welt, haben die frischgebackenen Eltern alle Hände voll zu tun. Nicht nur mit Füttern, Wickeln oder Kuscheln. Elternsein bedeutet auch, Verantwortung für einen kleinen Menschen zu übernehmen. Dazu gehören organisatorische Dinge wie die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, das Ausfüllen vom Antrag auf Elternzeit oder sonstiger Papierkram. Was viele vergessen: Auch ein gewisser Versicherungsschutz ist für Babys und Kleinkinder ein Muss. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, worauf es ankommt.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Krankenversicherung für Babys und Kinder? Darauf kommt es an</strong></h2>



<p>In Deutschland sind Babys ab der Geburt grundsätzlich krankenversichert &#8211; je nach Versicherungssituation der Eltern entweder durch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder durch eine Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei sind folgende Konstellationen möglich:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert: Dann ist auch das Kind über die GKV zu versichern. Das geschieht meist im Rahmen der kostenlosen Familienversicherung über einen der beiden Elternteile.</li>



<li>Beide Elternteile sind privat krankenversichert: Hier muss das Kind privat krankenversichert werden. In der Regel erfolgt das über die Versicherung des Hauptverdieners. Das Kind wird dann &#8211; gegen einen Extrabeitrag &#8211; in den bestehenden Krankenversicherungsvertrag des Hauptverdieners aufgenommen.</li>



<li>Ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert, der andere privat: Hier richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes üblicherweise nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist dieser privat krankenversichert, folgt daraus auch die private Krankenversicherung des Kindes. Die Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung kann nur genutzt werden, wenn der Hauptverdiener Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.</li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Haftpflichtversicherung: &#8222;deliktsunfähige Kinder&#8220; unbedingt mitversichern</strong></h2>



<p>Größere Kinder, andere Herausforderungen. Denn wo gespielt wird, geht auch schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn der Geschädigte dann Schadensersatzansprüche anmeldet. Einziger Schutz vor hohen Kosten: eine Privathaftpflichtversicherung, die das Kind einschließt. Eltern können dazu einfach ihre eigene Versicherung auf einen Familientarif umstellen und den alten Vertrag kündigen. Doch Achtung: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind vor dem Gesetz &#8222;deliktsunfähig&#8220;. Eltern können in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob und in welchem Maße eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann dabei nicht pauschal beantwortet werden und kommt immer auf den Einzelfall an. Viele Eltern fühlen sich dennoch oft moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung raten deshalb: &#8222;Es gibt Haftpflichttarife, die Schäden durch deliktsunfähige Kinder miteinschließen. Auf die Verletzung der Aufsichtspflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte eine Familienhaftpflichtpolice mit diesem Zusatzschutz abschließen oder seinen alten Vertrag daraufhin überprüfen.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Unfallversicherung</strong></h2>



<p>Weitaus schlimmer als ein Sachschaden kann ein Unfall des Kindes sein. Nicht immer sind dabei Regressansprüche bei Dritten möglich. Kosten für Hilfsmittel, die außerhalb des Leistungsbereichs der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung liegen, müssen dann aus eigener Kraft finanziert werden. &#8222;Um im Fall der Fälle trotzdem abgesichert zu sein, sollte man frühzeitig eine private Kinderunfallversicherung abschließen&#8220;, so die Finanzcoaches der Deutschen Vermögensberatung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls &#8211; und das 24 Stunden am Tag weltweit &#8211; und springt dort ein, wo die gesetzliche Unfallversicherung endet: Sie deckt Unfälle des Kindes ab, die während der Freizeit passieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Gut abgesichert für eine sorgenfreie Zukunft</strong></h2>



<p>Für den optimalen Schutz im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung kann über die Unfallversicherung hinaus eine Kinderinvaliditätsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Auch gegen finanzielle Folgen einer späteren Berufsunfähigkeit können Eltern ihren Nachwuchs schon frühzeitig absichern. Früher an Später denken ist insbesondere beim Thema Vermögensaufbau sinnvoll: Schon mit kleineren Sparbeiträgen kann die Grundlage für eine finanzielle Unabhängigkeit im Rentenalter aufgebaut werden. Mit einem individuellen Vorsorgekonzept, das die Gesundheit und die finanzielle Absicherung des Kindes berücksichtigt, lässt sich also schon frühzeitig der Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft legen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Sich beraten lassen</strong></h2>



<p>Gerade über die optimale Absicherung kann man sich nicht früh genug Gedanken machen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Um den idealen Versicherungsschutz für den Nachwuchs zu ermitteln, Lücken aufzudecken und wichtige Weichen für die zukünftige Absicherung zu stellen, empfiehlt sich deshalb ein persönliches Gespräch mit einem Finanzexperten.</p>



<p><em>Pressemitteilung DVAG Deutsche Vermögensberatung AG<br>Foto: DVAG / StefaNikolic</em></p>
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